4. ECHA klassifiziert Glyphosat als nicht krebserregend, nicht mutagen und nicht reproduktionstoxisch
Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) regelt das Verfahren zur europaweiten Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen. Der Expertenausschuss der ECHA erstellt derzeit seine ausführliche Stellungnahme und wird diese der Europäischen Kommission zur Entscheidung vorlegen. Weitere Information sind bei der ECHA unter folgendem Link verfügbar: https://echa.europa.eu/de/home
Das Verfahren zur europaweiten Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen wird durch das Einreichen eines Vorschlags zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung (CLH-Vorschlag) bei der ECHA initiiert. Im Fall von Glyphosat wurde entsprechend der Chemikalien-Gesetzgebung von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) der deutsche Vorschlag zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung an die ECHA übermittelt. Deutschland ist der berichterstattende Mitgliedsstaat für Glyphosat, wobei das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beteiligt waren.
Folgende Institutionen teilen die wissenschaftliche Einschätzung der zur Beurteilung der krebserregenden Eigenschaften:
Der deutsche Vorschlag zur Einstufung von Glyphosat als spezifisch zielorganschädigend nach wiederholter Exposition wurde vom Expertenausschuss der ECHA als nicht notwendig gemäß den Vorgaben der CLP-Verordnung erachtet. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die dem deutschen Vorschlag zugrunde liegenden Effekte in die Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSA (z.B. bei der Grenzwertableitung) eingegangen sind. Weitere Informationen auf der BfR-Website zum Thema Glyphosat:
https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/glyphosat-126638.html
https://www.bfr.bund.de/cm/343/populaere-missverstaendnisse-meinungen-und-fragen-im-zusammenhang-mit-der-risikobewertung-des-bfr-zu-glyphosat.pdf
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