EU-Kommission erhöht erneut Exporterstattungen
Die Europäische Kommission erhöhte den Erstattungssatz für
das Standardverfahren von 94,5 /100 kg auf 96,5 /100 kg, das heißt um
rund 2,1 %. Die Kommission begründete ihre Entscheidung mit der Absicht, die in
die Intervention zu übernehmende Buttermenge möglichst gering zu halten. Die
Erfahrung zeige, dass Interventionsbutter nur schwer verkäuflich sei, erklärte
ein Kommissionsbeamter. Außerdem sei die Exportförderung kostengünstiger als
die Einlagerung – besonders vor dem Hintergrund der nächsten Stufe der
Interventionspreiskürzung zum 01. Juli dieses Jahres von 282,44 /100 kg auf259,52 /100 kg. Zu Beginn der diesjährigen Interventionsperiode am 01. März
wurde die Butterintervention in 10 Mitgliedstaaten eröffnet, nämlich in
Deutschland, Estland, Spanien, Frankreich, Irland, den Niederlanden, Portugal,
Polen, Schweden und Großbritannien. Zum Verkauf aus der Intervention gab die
Kommission 214 t Butter frei. Damit lagern in den öffentlichen Kühlhäusern
der Gemeinschaft derzeit noch rund 84.000 t Butter. Die Interventionslager für
Magermilchpulver sind hingegen bis auf einen Rest von 1,8 t geräumt, nachdem
die Kommission vergangene Woche 7 t verkauft hat.
AgE
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