Zähe Umsetzung des Grünlandmilchprogramms
Die Überlegungen im Bundeslandwirtschaftsministerium laufen darauf hinaus, das Programm aus mehreren Komponenten aufzubauen. Gedacht wird dem Vernehmen nach an eine Flächenprämie für Dauergrünland, eine Kuhprämie sowie eine weitere Anhebung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV). Für eine Grünlandprämie könnten 2010 und 2011 einem Modell zufolge jeweils 111 Mio. Euro bereitgestellt werden. Damit würde die zusätzliche Prämie etwa 40 Euro/ha Dauergrünland betragen.
Für die Kuhprämie beläuft sich der Mittelansatz in den beiden Jahren auf jeweils 82,5 Mio. Euro. Heraus kämen dabei 20 Euro pro Tier. Den Bundeszuschuss zur LUV will die Koalition in den nächsten beiden Jahren ohnehin um insgesamt 200 Mio. Euro aufstocken. Hinzu könnten aus dem Grünlandmilchprogramm noch einmal 100 Mio. Euro im nächsten und 13 Mio. Euro im übernächsten Jahr kommen. Während die Erhöhung der LUV-Bundesmittel über das Haushaltsgesetz 2010 vergleichsweise geräuschlos zu machen wären, muss für die anderen Zahlungen eine Rechtsgrundlage in Form eines Geldleistungsgesetzes geschaffen werden. Ziel war es, dass die Grünland- und die Kuhprämie möglichst bis Februar 2010 ausgezahlt werden. Dies ist aber völlig unwahrscheinlich.
Es gebe noch technische Schwierigkeiten bei der Ausgestaltung des Grünlandmilchprogramms, hieß es Ende letzter Woche im Bundeslandwirtschaftsministerium. So sei noch nicht entschieden, „wie wir es machen werden“. Offenbar erweist sich insbesondere eine EU-konforme Ausgestaltung der möglichen Fördermaßnahmen als problematisch. Als eine Möglichkeit, den beihilferechtlichen Anforderungen zu genügen, wird eine Anwendung des neuen Artikels 68 der EU-Direktzahlungsverordnung ins Auge gefasst. Dieser Artikel sieht vor, Direktzahlungen in einem begrenzten Umfang innerhalb der Ersten Säule umzuschichten, um im Rahmen des Sektors Ergänzungszahlungen zu bestimmten Zwecken zu leisten.
Bislang hat die Bundesregierung das mit dem Hinweis auf die Umverteilung zwischen den Betrieben und Regionen abgelehnt. Offenbar gibt es aber einen Weg, auf eine Prämienkürzung zu verzichten, wenn noch vorhandene Mittel in der nationalen Prämienreserve herangezogen und diese mit Geld aus dem Milchprogramm ergänzt werden. Allerdings ist dies nicht unbegrenzt möglich. Hier greift der von der EU gesetzte Deckel in Form der De-Minimis-Regelung in Höhe von 7.500 Euro (die unlängst auf das Doppelte erhöhte Grenze gilt hier nicht). Die Mitgliedstaaten mussten bis zum 1. August dieses Jahres mitteilen, wenn sie von Artikel 68 Gebrauch machen wollen. Die Bundesregierung hat das nicht getan. Im Bundeslandwirtschaftsministerium ist man jedoch zuversichtlich, eine Fristverlängerung zu erreichen. EU-rechtlich unproblematisch gestaltet sich indes die Gewährung der von der Kommission für die Milcherzeuger gewährten Hilfen im Gesamtvolumen von 280 Mio. Euro. Davon entfallen rund 56 Mio. Euro auf Deutschland. Hier soll es einen Prämienaufschlag für Milchviehbetriebe geben, der in Brüssel mit den Störungen auf dem Milchmarkt gerechtfertigt wird.
Am 25.11.2009 wird im BMELV eine Verbändeanhörung zum Grünlandmilchprogramm stattfinden.
AgE/LVN
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