Bundesrat für Erweiterung der Kfz-Steuerbefreiung für Milchsammelwagen
In ihrer Stellungnahme zum Fünften Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes schlug die Länderkammer am vergangenen Freitag vor, die Steuerbefreiung auch für Transporte von Gewebeproben zur Differentialdiagnostik von Krankheiten gelten zu lassen. Zur Begründung stellte sie fest, dass gesunde Tiere die Voraussetzung für gesunde Nahrungsmittel seien. Die Labordiagnostik sei eine wesentliche Voraussetzung um Krankheitsursachen präzise festzustellen und so gezielte Behandlungen und angemessene Hygiene- und Managementmaßnahmen durchzuführen. Hierzu seien auch Proben für die Abklärung nicht infektiöser Ursachen erforderlich. Das diene auch der Minimierung des Arzneimitteleinsatzes. Es bestehe daher ein großes öffentliches Interesse, die Logistik für Untersuchungsproben nicht nur in der Seuchenbekämpfung zu begünstigen, so er Bundsrat. Anlass für die Bundesregierung, mit der Novelle die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Milchsammelwagen auf die Mitbeförderung von Gewebeuntersuchungsproben auszuweiten, ist die Regelung, wonach ab 2011 Rinder auf eine mögliche Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) hin untersucht werden müssen. Dabei kommt als Untersuchungsmethode insbesondere eine Gewebeuntersuchung bei Kälbern in Betracht. Für den Transport der Gewebeproben biete es sich an, eine bereits bestehende Transport-Logistik-Kette zu nutzen, nämlich die Beförderung mit Milchsammelwagen von Molkereien oder mit entsprechenden Fahrzeugen beauftragter Speditionsunternehmen, erläuterte die Bundesregierung. Jedoch hätte die Mitbeförderung von Untersuchungsproben bei den Milchtankfahrzeugen den Wegfall ihrer Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zur Folge. Dies würde bei den betroffenen Unternehmen zu unverhältnismäßigen Erschwernissen führen und stünde zudem im Widerspruch zu den Erfordernissen einer effizienten Tierseuchenbekämpfung.
AgE
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