Absatzfondsmittel der Land- und Forstwirtschaft zugute kommen lassen
In seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sprach sich die Länderkammer damit gegen die Absicht der Bundesregierung aus, die Mittel ohne Zweckbindung dem Bundeshaushalt zuzuführen.
Die Sonderabgabe sei von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Holz- und Forstwirt-schaft erbracht worden. Daher müssten die Restmittel auch diesen Betrieben wieder zugute kommen, fordert der Bundesrat. Aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der Sonderabgabe lasse sich nicht ableiten, dass diese in den allgemeinen Bundeshaushalt eingehen müssten. Stattdessen müsse es er-möglicht werden, dass Restmittel in der Land- und Ernährungswirtschaft beispielsweise für Messebeteiligungen, Präsentationen, Marktstudien sowie Markterschließungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Von den übrig bleibenden Holzabsatzfondsmitteln müssten wieder Forstbetriebe, Waldbesitzer und Unterneh-men der Holzwirtschaft profitieren. Darüber hinaus hat der Bundesrat die Regierung aufgefordert, den Ländern Prozesskosten zu erstatten, die ihnen im Rahmen der Geltendmachung von Rückerstattungsansprüchen ent-standen sind.
LVN/Age
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