Klonen von Nutztiere – Keine Kennzeichnung der Produkte von Nachkommen

09. Januar 2014

Klonen von Nutztiere – Keine Kennzeichnung der Produkte von Nachkommen

Die EU-Kommission hat Ende 2013 Legislativvorschläge über das Klonen von Tieren vorgelegt. Darin verzichtet die Kommission auf die Einführung einer Kennzeichnung von Lebensmitteln, die von den Nachkommen geklonter Tiere stammen.
Der DRV hatte bereits frühzeitig kritisiert, dass Vertreter aus Wirtschaft und Politik unreflektiert eine Kennzeichnung von Lebensmitteln fordern, die aus Nachkommen geklonter Tiere gewonnen werden. Insbesondere die europäische Rinderzucht ist über Importe von Sperma und Embryonen untrennbar mit der Zucht in Nordamerika verbunden, wo das Klonen von Nutztieren bereits Eingang in die landwirtschaftliche Praxis gefunden hat. Geklonte Tiere können es weltweit leicht auf mehrere Hunderttausend Nachkommen allein in der ersten Folgegeneration bringen. Hier vorschnell eine Kennzeichnungspflicht für Milch und Fleisch aus Nachkommen geklonter Tiere zu fordern ist unüberlegt, da eine solche Kennzeichnung nicht umsetzbar wäre und beim Verbraucher nicht erfüllbare Erwartungen schürt.
Die EU-Kommission trägt diesen Zusammenhängen nunmehr Rechnung und führt in einem die Legislativvorschläge begleitenden Memo die Probleme der Umsetzbarkeit einer solchen Kennzeichnung aus. Mit Blick auf die Kennzeichnung von frischem Fleisch, das von Nachkommen geklonter Tiere stammt, beabsichtigt die Kommission jedoch die Durchführung einer Folgenabschätzung und die Anfertigung einer Machbarkeitsstudie.
Das Klonen von Nutztieren zu kommerziellen Zwecken soll in der Europäischen Union bis auf weiteres verboten bleiben. Verboten werden soll zudem die Einfuhr geklonter Tiere zu landwirtschaftlichen Zwecken sowie das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die von geklonten Tieren direkt stammen.
Das Verbot gilt nicht für die Bereiche Forschung, Erhalt genetischer Ressourcen und Arzneimittelproduktion.
Das EU-Parlament und der Rat werden nunmehr über die Legislativvorschläge beraten und anschließend ihre Standpunkte vorlegen. Die Rechtsakte werden frühestens 2016 in Kraft treten.
DRV/LVN

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