Länder wollen bundeseinheitliche Anforderungen für Güllebehälter
Sollten die Empfehlungen des Ausschusses Eingang in die Verordnung finden, müssen neue Güllebehälter mit einem Gesamtvolumen von mehr als 25 Kubikmetern künftig generell mit einem Leckageerkennungssystem ausgerüstet sein. Für bestehende Behälter soll diese Verpflichtung im Grundsatz ebenfalls gelten, es sei denn, eine nachträgliche Leckageerkennung ist technisch nicht machbar oder unverhältnismäßig.
Vorgeschrieben werden soll eine Sachverständigenprüfung bestehender Anlagen. Bei JGS-Anlagen, die vor 1971 in Betrieb genommen wurden, soll diese Prüfung binnen vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen müssen. Für neuere Anlagen sollen längere Fristen gelten. Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2001 in Betrieb genommen wurden, sollen binnen zwölf Jahren überprüft sein müssen. Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, soll der Betreiber zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt seit Jahren vor massiven Investitionskosten und gravierenden Folgen für tierhaltende Betriebe, sollten bestehende JGS-Anlagen in großem Umfang nachgerüstet werden müssen.
AgE
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