BMF-Schreiben zur Durchführung der Milchquotenregelung im letzten Quotenjahr 2014/15
Hintergrund sind aufgetretene Unklarheiten, ob mit dem Ende der Milchquotenregelung zum 31. März 2015 für die erst in den Folgemonaten stattfindende Abrechnung des letzten Quotenjahres 2014/15 eine rechtliche Grundlage besteht und diese noch durchzuführen ist.
Gestützt auf übereinstimmende Stellungnahmen der EU-Kommission und des Juristischen Dienstes des Rates stellt das BMF in seinem Schreiben nunmehr klar, dass die Molkereien sämtliche ihnen nach der Milchquotenregelung obliegenden Aufgaben, wie beispielsweise die Abrechnung der einzelbetrieblichen Quoten, Abgabe der Mitteilungen, Erklärungen und Abgabeanmeldungen, Einbehalt der Vorauszahlungen, ggf. Einbehalt und Abführung der Überschussabgaben, auch nach dem 31.03.2015 zu erfüllen haben.
Ferner werden für das Quotenjahr 2014/15 auch die Prüfungen und Kontrollen der Zollverwaltung bis spätestens zum 30.09.2016 durchgeführt.
DRV
Das könnte dich auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen