Aktuell: So werden die 70 Millionen Euro verteilt
Nach einem Monat Bearbeitungszeit hat das BMEL einen Entwurf zur Auszahlung der von der Europäischen Union bereitgestellten 70 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe in finanziellen Nöten veröffentlicht. Das 1. Antragsverfahren für den Darlehenszuschuss läuft bis zum 15. Dezember 2015. Werden die Gelder darin nicht ausgeschöpft, soll ein zweites folgen. Die Gelder werden hauptsächlich an gebeutelte Milch- und Ferkelerzeuger fließen, pro Betrieb sind sie auf 10.000 Euro gedeckelt.
Wie in dem BMEL-Entwurf steht, soll der Topf nach einem sogenannten „2-Säulen-Modell“ verteilt werden.
Materielle Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist neben dem Nachweis der Aufnahme eines Darlehens zur Liquiditätssicherung insbesondere der Nachweis der Betroffenheit von einem erheblichen Preisrückgang von mindestens 20 Prozent in den Bereichen Milch oder Fleisch.
Milcherzeuger müssen 20 Prozent Preisrückgang nachweisen
Maximale Förderung von 10.000 Euro pro Betrieb
Die Höhe des Zuschussbetrages entspricht dem zehnprozentigen Anteil des maßgeblichen Betrages des Liquiditätshilfedarlehens bis zu einem Zuschusshöchstbetrag von 10.000 Euro je Antragsteller und Antragsverfahren. Der maximale Zuschussbetrag von 10.000 Euro je Antragsteller und -verfahren wurde laut BMEL gewählt, weil
Eine missbräuchliche Bezuschussung eines aufgenommenen Darlehens soll zudem dadurch ausgeschlossen werden, dass nur Darlehen zuschussfähig sind, die eine Laufzeit von vier bis sechs Jahren sowie mindestens ein tilgungsfreies Jahr aufweisen.
Wenn die Summe der beantragten Zuschüsse die Deutschland zur Verfügung stehende EU-Hilfe übersteigt, ist in einem solchen Fall eine anteilige Kürzung des 10 %igen Zuschusses vorgesehen (Repartierung).
Auszug (Milch bezogen) aus agrarheute.com vom 03.11.2015
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