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Er führt noch einmal vor Augen, dass der Schwerpunkt des Verminderungsprogrammes auf den Hygienemaßnahmen rund um die Kälbergeburt und Kälberaufzucht liegt: Kein Kot ins Kälbermaul. Das NPVP baut auf den rechtlichen Vorgaben der niedersächsischen ParaTB-VO vom 10.10.2017 auf und bietet den betroffenen Milchviehbetrieben darüber hinaus umfangreiche Beihilfeleistungen (über die TSK) für weitergehende, freiwillige Maßnahmen an. Nähere Informationen zur Paratuberkulose und zum niedersächsischen Paratuberkulose Verminderungsprogramm (NPVP) finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (hier) und auf der Homepage der LVN (hier). Dort finden Sie u.a. das „Merkblatt Paratuberkulose“. Den aktuelllen Flyer der LVN/TSK zum Thema Paratuberkulose finden Sie ebenfalls im Netz.
LVN/Fritsch
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