Aktuell: So werden die 70 Millionen Euro verteilt

05. November 2015

Aktuell: So werden die 70 Millionen Euro verteilt

Nach einem Monat Bearbeitungszeit hat das BMEL einen Entwurf zur Auszahlung der von der Europäischen Union bereitgestellten 70 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe in finanziellen Nöten veröffentlicht. Das 1. Antragsverfahren für den Darlehenszuschuss läuft bis zum 15. Dezember 2015. Werden die Gelder darin nicht ausgeschöpft, soll ein zweites folgen. Die Gelder werden hauptsächlich an gebeutelte Milch- und Ferkelerzeuger fließen, pro Betrieb sind sie auf 10.000 Euro gedeckelt.
Wie in dem BMEL-Entwurf steht, soll der Topf nach einem sogenannten „2-Säulen-Modell“ verteilt werden.

  •  Danach besteht die erste Säule aus der Aufnahme eines Liquiditätshilfedarlehens durch den Landwirt bei einem Kreditinstitut.
  •  Die zweite Säule besteht aus der Beantragung eines Zuschusses zum bewilligten Darlehen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Materielle Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist neben dem Nachweis der Aufnahme eines Darlehens zur Liquiditätssicherung insbesondere der Nachweis der Betroffenheit von einem erheblichen Preisrückgang von mindestens 20 Prozent in den Bereichen Milch oder Fleisch.
Milcherzeuger müssen 20 Prozent Preisrückgang nachweisen

  • Für Milch muss ein Rückgang des Preises von angelieferter Rohmilch um mindestens 20 Prozent im zweiten Quartal 2015 gegenüber dem zweiten Quartal 2014 nachgewiesen werden. Diese Zeiträume wurden laut BMEL gewählt, weil zusätzlich zum andauernden weltweiten Rückgang der Nachfrage nach Milch und Milcherzeugnissen insbesondere infolge des Rückgangs der Ausfuhren nach China und des russischen Einfuhrverbotes auch das Ende der Europäischen Milchquoten zu einer weiteren Belastung des Milchmarktes geführt habe.
  • Ausgangspunkt ist der in der Milchgeldabrechnung für einen Monat ausgewiesene Kilopreis, der sämtliche Korrekturen und Zuschläge für die angelieferte Rohmilch berücksichtigt, ohne Mehrwertsteuer. Zur Ermittlung der Preisdifferenz ist der arithmetische Mittelwert der Netto-Kilopreise für die drei Monate im zweiten Quartal 2015 vom arithmetischen Mittelwert der Netto-Kilopreise für die drei Monate im zweiten Quartal 2014 zu subtrahieren. Diese Preisdifferenz ist ins Verhältnis zu setzen zum arithmetischen Mittelwert der Netto-Kilopreise des zweiten Quartals 2014 und mit 100 zu multiplizieren.

Maximale Förderung von 10.000 Euro pro Betrieb
Die Höhe des Zuschussbetrages entspricht dem zehnprozentigen Anteil des maßgeblichen Betrages des Liquiditätshilfedarlehens bis zu einem Zuschusshöchstbetrag von 10.000 Euro je Antragsteller und Antragsverfahren. Der maximale Zuschussbetrag von 10.000 Euro je Antragsteller und -verfahren wurde laut BMEL gewählt, weil

  • nur begrenzt Mittel zur Zuschussgewährung verfügbar sind, zugleich aber möglichst allen von den Marktstörungen am stärksten betroffenen Tierhaltungsbetrieben wirksam geholfen werden soll.
  • eine Zuschussobergrenze das Risiko verringert, dass Betriebe hohe, den tatsächlichen Liquiditätsengpass übersteigende Darlehen aufnehmen, nur um einen möglichst hohen Zuschuss mitzunehmen (Vermeidung von Mitnahmeeffekten).

Eine missbräuchliche Bezuschussung eines aufgenommenen Darlehens soll zudem dadurch ausgeschlossen werden, dass nur Darlehen zuschussfähig sind, die eine Laufzeit von vier bis sechs Jahren sowie mindestens ein tilgungsfreies Jahr aufweisen.
Wenn die Summe der beantragten Zuschüsse die Deutschland zur Verfügung stehende EU-Hilfe übersteigt, ist in einem solchen Fall eine anteilige Kürzung des 10 %igen Zuschusses vorgesehen (Repartierung).

Auszug (Milch bezogen) aus agrarheute.com vom 03.11.2015

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