Aussetzung der Vorauszahlung auf die Superabgabe
Angesichts der durch die gesunkenen Milchpreise stark angespannten Liquiditätslage vieler Milcherzeuger und der sich abzeichnenden Unterlieferung der nationalen Milchquote in Deutschland haben sich das BMELV und BMF gemeinsam darauf verständigt, diesen Vorwegabzug auszusetzen.
Hierzu wird nach den uns vorliegenden Informationen das BMF voraussichtlich im Verlauf der kommenden Woche den Hauptzollämtern einen entsprechenden Erlass übermitteln. Vorbehaltlich der noch ausstehenden offiziellen Bekanntgabe ist vorgesehen, dass bereits mit der Milchgeldabrechnung für den Monat März auf die Erhebung des Vorwegabzuges für Überlieferungen verzichtet werden kann und in früheren Monaten einbehaltene Vorauszahlungen an die betroffenen Milcherzeuger zurückerstattet werden können.
Der noch ausstehende Erlass ist deshalb erforderlich, weil die MilchQuotV nicht angibt, ab wann und unter welchen Bedingungen die einbehaltenen Beträge wieder von den Molkereien an die Erzeuger zurückerstattet werden können. Dies wäre daher erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Bundessaldierung Ende Juni im Rahmen der Endabrechnung möglich. Ein eigener Ermessensspielraum zu Handhabung der Vorauszahlungen ist für die Molkereien, anders als in früheren Quotenjahren, nicht mehr gegeben, weil die Berücksichtigung der Saldierungsbestimmungen und damit z. B. des erwarteten Ergebnisses der Molkereisaldierung bei der Berechnung der Vorauszahlung ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
DRV
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