Bei Fleisch, Milch und Honig kaumÜberschreitungen von Rückstandshöchstmengen
Fleisch, Milch und Honig waren
im Jahr 2006 in geringem Umfang mit Rückständen aus Tierarzneimitteln und
hormonell oder antibakteriell wirksamen Substanzen belastet. Zu diesem Ergebnis
kommt der Jahresbericht 2006 zum Nationalen Rückstandskontrollplan für
Lebensmittel tierischen Ursprungs, den das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 12.10.2007 in Berlin veröffentlicht hat.
Wie bereits in den beiden Vorjahren wies auch 2006 rund jede 500. Probe
tierischer Herkunft Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf.
Im Jahr 2006 wurden in
Deutschland 386.107 Untersuchungen an 46.565 Tieren oder tierischen Erzeugnissen
durchgeführt. Darüber hinaus wurden fast 250.000 Tiere mittels eines
Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf
664 Stoffe geprüft. Bei den Untersuchungen werden sowohl unverarbeitete
tierische Lebensmittel wie auch Proben lebender Tiere analysiert. Die im Rahmen
desNationalen Rückstandskontrollplans von den Bundesländern erhobenen Daten
werden vom BVL ausgewertet und für die Berichterstattung an die Europäische
Kommission zusammengestellt.
Rinder
und Schweine
Die
Belastung von Rindern und Schweinen mit unzulässigen Rückstandsmengen lag bei
unter 0,15 %. Bei 5 von 3.213 untersuchten Rindern und 9 von 2.639 Schweinen
wurden Stoffe mit hormonaler Wirkung gefunden, deren Anwendung verboten ist.
Eine illegale Behandlung konnte in keinem Fall nachgewiesen werden. Als Ursache
kommt das natürliche Vorkommendieser Stoffe im Tier in Frage.
Das seit
1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde bei rund
jeder 860. Rinderprobe
(4 von 3.454 Proben) und jeder 500. Schweineprobe (4 von 1.969 Proben)
nachgewiesen. Einzelbefunde bei nicht zugelassenen Stoffen gab es bei
Phenylbutazon, einem entzündungshemmenden Stoff, Metronidazol, einem
Antibiotikum, und Lasalocid, einem Antiparasitikum. Bei jedem 400. Rind
und 760. Schwein waren die zulässigen Höchstgehalte von Antibiotika überschritten.
Fast 10.000 Proben wurden mit spezifischen Analysemethoden untersucht. Bei dem
mittels Dreiplatten-Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten Proben waren
0,16 % (387 von 244.004 Proben) positiv. Kontaminanten wurden in 8 von insgesamt
3.828 untersuchten Proben (0,2 %) nachgewiesen. Neben Schwermetallen (4 Befunde)
wurden einmal PCB, einmal Dioxine und zweimal der Holzschutzmittelwirkstoff
Penta-
chlorphenol über der Höchstmenge gefunden.
Milch,
Eier, Honig
2006 betrug
der Probenumfang 1.691 Milchproben, 622 Hühnereierproben und 155 Honigproben.
Unzulässige Gehalte konnten bei Milch und Honig jeweils nur in einer Probe
ermittelt werden. Es handelte sich hierbei um Antibiotikarückstände. In einer
weiteren Honigprobe wurde Semicarbazid nachgewiesen. Hierbei handelte es sich
wahrscheinlich um eine Kontamination über die verwendete Deckeldichtung. Mit
rund 1,5 % positiven Proben waren Eier etwas häufiger zu beanstanden als in den
Vorjahren. In 4 Proben wurde Lasalocid und in einer Nicarbezin gefunden, beides
Mittel gegen Darmparasiten. Dioxinrückstände wurden in allen 47 untersuchten
Eierprobennachgewiesen, in 3 davon oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes.
Hintergrundinformationen
Die
Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch
wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in
Verbindung mit nationalen Rechtsvorschriften. Für die Kontrollen sind die
Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft
vor Ort im Schlachthof, in land-
wirtschaftlichen Betrieben, im
Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Die
Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen. Neben
Fleisch, Fett, Organen, Urin, Blut und Kot können Proben auch von Futter und
Wasser genommen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur
Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an
andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende
Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter
Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw.
Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Der
nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben
durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und
tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern
den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt sie an
die EU-Kommission. Den aktuellen Bericht finden Sie online unter www.bvl.bund.de/nrkp
.
VDM
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