BGH-Urteil zur Weiterverbreitung illegaler Filmaufnahmen

26. April 2018

BGH-Urteil zur Weiterverbreitung illegaler Filmaufnahmen kein Freibrief

Stübgen wies darauf hin, dass nach der Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem Einzelfall eine Güterabwägung vorzunehmen sei. Dabei müssten die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen mit dem Grundrecht des Unternehmers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts sowie seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf der anderen Seite abgewogen werden.

Der Staatssekretär bekräftigte zugleich den Willen der Koalition, Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand zu ahnden. Die Bundesregierung werde dazu „in absehbarer Zeit“ einen Rechtssetzungsvorschlag machen, kündigte Stübgen an.

AgE

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