

Infektionskrankheiten und speziell Tierseuchen stellen eine ständige Gefahr für Nutztierbestände dar. Biosicherheitsmaßnahmen sind die wichtigsten Präventionsinstrumente, die Tierhaltenden und anderen mit Tieren arbeitenden Personen zur Verfügung stehen.
Seit Anwendungsbeginn des Animal Health Law (AHL; VO (EU) 2016/429) stehen v. a. Tierhaltende, aber auch Tierärztinnen und -ärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Unabhängig von der Betriebsgröße müssen neben landwirtschaftlichen Tierhaltungen auch Kleinst- und Hobbyhaltungen Mindestanforderungen gemäß Art. 10 dieser Verordnung erfüllen. Zudem resultiert aus Art. 10 Abs. 1a die Anforderung einer Risikobewertung des Unternehmers für seine Tierhaltung, auf deren Grundlage er entscheiden kann, ob und ggf. welche Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen sind. Diese sind in geeigneter Form zu dokumentieren. Im Seuchenfall sind die Leistungen der Tierseuchenkassen und der EU grundsätzlich abhängig von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben. Somit sind betriebsindividuelle Risikobewertungen und darauf aufbauend Biosicherheitsmanagementpläne zu erstellen, in denen Verfahren zur Seuchenprävention beschrieben werden.
Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolk Niedersachsen wurde in Abstimmung mit 21 Institutionen eine Arbeitshilfe für Tierhaltende, Tierärztinnen und -ärzte sowie Behörden geschaffen, um die EU-rechtlichen Vorgaben abzubilden. Das neue „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für rinderhaltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ enthält Empfehlungen der guten fachlichen Praxis, die auf den rechtlichen Rahmenbedingungen basieren. Nach Erwägungsgrund 43 und Art. 10 der Verordnung (EU) 2016/429 sollen die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren ausreichend flexibel und auf die Art der Produktion sowie die betreffenden Tierarten und -kategorien abgestimmt sein. Weiterhin sollen sie den lokalen Gegebenheiten, technischen Entwicklungen und betriebsindividuellen Risikofaktoren Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund sieht das Konzept ein Drei-Stufen-Modell vor. So kann jeder Betrieb die für ihn erforderliche Stufe bewusst wählen und nach seinen Möglichkeiten mit tierärztlicher Beratung umsetzen. Das Konzept ist ebenso wie die für Schwein und Geflügel auf der Homepage der Niedersächsischen Tierseuchenkasse verfügbar.
Landvolk Niedersachsen/Niedersächsische Tierseuchenkasse/LVN
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