BMELV: Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen

BMELV: Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen

Das Bundesverbraucherministerium wird einen Leitfaden für
erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelpackungen bzw. -etiketten
entwickeln, dessen Eckpunkte Bundesminister Horst Seehofer in einer
Pressekonferenz während der Anuga vorstellte.
Erweiterte Nährwertinformationen über Lebensmittel sind ein Schwerpunkt der
Eckpunkte des Nationalen Aktions-planes zur Prävention von Fehlernährung,
Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, die das
Bundeskabinett am 9. Mai 2007 beschlossen hat. Sie sind Teil des Handlungsfeldes“Bildung und Informationüber Ernährung, Bewegung und Gesundheit“.
Das BMELV möchte die Verbraucherinformation und die Wahlfreiheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessern. Dabei sollen
bestehende praktikable Modelle zur Verbesserung der Verbraucherinformation über
den Nährwert der Lebensmittel aufgegriffen und dadurch bereits laufende
Initiativen von Lebensmittelherstellern sowie Handelsunternehmen gefördert
werden. Zu diesem Zweck entwickelt das BMELV derzeit einen Leitfaden für
erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten,
der sicherstellen soll, dass solche Informationen wahr, leicht verständlich und
miteinander vergleichbar sind. Außerdem sollen möglichst viele verpackte
Lebensmittel künftig diese Informationen tragen. Lebensmittelwirtschaft und
Handel sollen ermutigt werden, solche Zusatzinformationen als
Marketing-Instrument von zunehmender Bedeutung zu erkennen und zu nutzen.
Gleichzeitig soll die Verwendung erweiterter Nährwertinformationen weiter
vereinheitlicht werden, um Produkte leicht vergleichbar zu machen, den
Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und so
die Zusatzinformationen nützlicher zu machen.
Unabhängig davon werden die deutschen Rechtsvorschriften über die
Nährwertkennzeichnung angewendet, die auf europäischem Recht beruhen.
Kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland soll der Einstieg in die
erweiterten Nährwertinformationen dadurch erleichtert werden, dass ein
vereinfachtes Modell für eine Übergangszeit vorgeschlagen wird.

Zentrale Elemente“1 plus 4″Dem Leitfaden sollen folgende Eckpunkte zu Grunde gelegt werden:

Angabe der zentralen Elemente“1 plus 4″(Brennwert plus Gehalte an Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz)
bezogen auf die Portion in einheitlichen und wiedererkennbaren Symbolen
auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten sowie unter Bezug zu den
Richtwerten für die empfohlene Tageszufuhr der genannten Nährstoffe; die
Gehalte und Prozentangaben können statt auf eine Portionsmenge auf 100 g
(100 ml) bezogen werden, wenn eine Portionsgröße nicht sinnvoll
angegeben werden kann (z.B. bei Produkten die als Zutat in
unterschiedlichen Mengen zur Zubereitung von Mahlzeiten verwendet werden
können).
Variante A: Abbildung siehe SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf
Variante B: Abbildung siehe SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf
An prominenter Stelle, in der Regel auf der Schauseite
des Etiketts, mindestens die Angabe des Brennwertes bezogen auf die
Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die
tägliche Energieaufnahme von 2000 Kilokalorien, auch wenn der
individuelle Energiebedarf verschiedener Bevölkerungsgruppen stark
variieren kann.
Angabe der Portionsgröße (z.B. als Piktogramm) auf
Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten; dazu ist mittelfristig eine
Vereinheitlichung der Portionsgrößen für Lebensmittel derselben
Kategorie durch die jeweiligen Branchen der Wirtschaft erforderlich;
Erleichterung des Einstiegs für Unternehmen, für die
die Angabe“1 plus 4″derzeit eine große Hürde darstellt. Das
Einstiegsmodell sieht vor, dass lediglich die Angabe des Brennwertes
bezogen auf die Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen
Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme, auf der Schauseite des
Etiketts angegeben wird. Diese Variante kann auch bei Klein- und
Kleinstverpackungen verwendet werden. Energielogo: Abbildung siehe SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf
Kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes in
Detailfragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Grundlagen
sowie neuer wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse durch die Wirtschaft
im Dialog mit allen Beteiligten sowie insbesondere der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE).

BMELV/LVN

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