BMELV: Leitfaden für erweiterte Nährwertinformationen
Das Bundesverbraucherministerium wird einen Leitfaden für
erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelpackungen bzw. -etiketten
entwickeln, dessen Eckpunkte Bundesminister Horst Seehofer in einer
Pressekonferenz während der Anuga vorstellte.
Erweiterte Nährwertinformationen über Lebensmittel sind ein Schwerpunkt der
Eckpunkte des Nationalen Aktions-planes zur Prävention von Fehlernährung,
Bewegungsmangel, Übergewicht und damit zusammenhängenden Krankheiten, die das
Bundeskabinett am 9. Mai 2007 beschlossen hat. Sie sind Teil des Handlungsfeldes“Bildung und Informationüber Ernährung, Bewegung und Gesundheit“.
Das BMELV möchte die Verbraucherinformation und die Wahlfreiheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verbessern. Dabei sollen
bestehende praktikable Modelle zur Verbesserung der Verbraucherinformation über
den Nährwert der Lebensmittel aufgegriffen und dadurch bereits laufende
Initiativen von Lebensmittelherstellern sowie Handelsunternehmen gefördert
werden. Zu diesem Zweck entwickelt das BMELV derzeit einen Leitfaden für
erweiterte Nährwertinformationen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten,
der sicherstellen soll, dass solche Informationen wahr, leicht verständlich und
miteinander vergleichbar sind. Außerdem sollen möglichst viele verpackte
Lebensmittel künftig diese Informationen tragen. Lebensmittelwirtschaft und
Handel sollen ermutigt werden, solche Zusatzinformationen als
Marketing-Instrument von zunehmender Bedeutung zu erkennen und zu nutzen.
Gleichzeitig soll die Verwendung erweiterter Nährwertinformationen weiter
vereinheitlicht werden, um Produkte leicht vergleichbar zu machen, den
Wiedererkennungswert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und so
die Zusatzinformationen nützlicher zu machen.
Unabhängig davon werden die deutschen Rechtsvorschriften über die
Nährwertkennzeichnung angewendet, die auf europäischem Recht beruhen.
Kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland soll der Einstieg in die
erweiterten Nährwertinformationen dadurch erleichtert werden, dass ein
vereinfachtes Modell für eine Übergangszeit vorgeschlagen wird.
Zentrale Elemente“1 plus 4″Dem Leitfaden sollen folgende Eckpunkte zu Grunde gelegt werden:
| Angabe der zentralen Elemente“1 plus 4″(Brennwert plus Gehalte an Fett, Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz) bezogen auf die Portion in einheitlichen und wiedererkennbaren Symbolen auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten sowie unter Bezug zu den Richtwerten für die empfohlene Tageszufuhr der genannten Nährstoffe; die Gehalte und Prozentangaben können statt auf eine Portionsmenge auf 100 g (100 ml) bezogen werden, wenn eine Portionsgröße nicht sinnvoll angegeben werden kann (z.B. bei Produkten die als Zutat in unterschiedlichen Mengen zur Zubereitung von Mahlzeiten verwendet werden können). Variante A: Abbildung siehe SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf Variante B: Abbildung siehe SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf |
|
| An prominenter Stelle, in der Regel auf der Schauseite des Etiketts, mindestens die Angabe des Brennwertes bezogen auf die Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme von 2000 Kilokalorien, auch wenn der individuelle Energiebedarf verschiedener Bevölkerungsgruppen stark variieren kann. |
|
| Angabe der Portionsgröße (z.B. als Piktogramm) auf Lebensmittelverpackungen bzw. -etiketten; dazu ist mittelfristig eine Vereinheitlichung der Portionsgrößen für Lebensmittel derselben Kategorie durch die jeweiligen Branchen der Wirtschaft erforderlich; |
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| Erleichterung des Einstiegs für Unternehmen, für die die Angabe“1 plus 4″derzeit eine große Hürde darstellt. Das Einstiegsmodell sieht vor, dass lediglich die Angabe des Brennwertes bezogen auf die Portion, unter Bezug auf einen durchschnittlichen Referenzwert für die tägliche Energieaufnahme, auf der Schauseite des Etiketts angegeben wird. Diese Variante kann auch bei Klein- und Kleinstverpackungen verwendet werden. Energielogo: Abbildung siehe SymboleErweiterteNaehrwertinformationen.pdf |
|
| Kontinuierliche Weiterentwicklung des Konzeptes in Detailfragen unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Grundlagen sowie neuer wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse durch die Wirtschaft im Dialog mit allen Beteiligten sowie insbesondere der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). |
BMELV/LVN
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