CDU-Agrarsprecher der Länder fordern bundesweit „aktives Wolfsmanagement“
Verlangt werden unter anderem eine Bestandsregulierung, die Ausweisung von „wolfsfreien Zonen“ und die Freistellung der Weidetierhaltung von Kosten, die durch die Ausbreitung des Wolfes entstehen. Die CDU-Agrarsprecher empfehlen die bundesweite Einführung der in Sachsen praktizierten Beweislastumkehr bei Nutzierrissen. Notwendig ist aus ihrer Sicht auch eine eindeutige Bestandserhebung und -zuordnung, um den „guten Erhaltungszustand“ des Beutegreifers feststellen zu können.
Darüber hinaus verlangen die agrarpolitischen Ländersprecher der CDU, dass sich der Bund für eine Anpassung des Artenschutzes sowohl auf bundes- als auch auf europäischer Ebene mit dem Ziel einsetzt, die Wolfspopulation in Deutschland aus den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie herauszunehmen und gleichzeitig in den Anhang V aufzunehmen. Dadurch würden das Schutzniveau für den Wolf abgesenkt und dessen Bejagung erleichtert. Darüber hinaus müsse geprüft werden, inwieweit der Wolf dem Jagdrecht unterzogen werden könne.
„Die Bundesregierung muss unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um den Fortbestand der Weidetierhaltung und der Schäferei sicherzustellen“, betonte der agrarpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke. In Abstimmung mit der Europäischen Kommission müssten endlich rechtliche Grundlagen für die Ausweisung wolfsfreier Zonen geschaffen werden. Das sei vor allem an den Küsten- und Flussdeichlinien entscheidend, wo herkömmliche Schutzmaßnahmen nicht funktionierten.
AgE
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