Grünes Licht für Möglichkeit zur Stundung der Milchsuperabgabe
Nur Tschechien, die Slowakei und Bulgarien waren dagegen, während sich Frankreich, Belgien und die Niederlande der Stimme enthielten. Gemäß dem Vorschlag, der von der Brüsseler Behörde noch formell angenommen werden muss, dürfen die Molkereien die fällige Superabgabe zinslos in drei jährlichen Tranchen jeweils vor dem 1. Oktober der Jahre 2015, 2016 und 2017 zahlen. Dabei müsse sichergestellt werden, dass die Regelung den Milcherzeugern zugutekomme.
Die Kosten eines solchen Schrittes trügen die Mitgliedstaaten, da sie nicht von der Pflicht entbunden werden, den vollen Betrag auf einen Schlag bis Ende November dieses Jahres zu entrichten. Auf welche Weise die Maßnahme im Detail umgesetzt wird, bleibt den Regierungen überlassen. Dabei müssen sie die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen berücksichtigen.
AgE
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