Kennzeichnung von ESL-Milch
Bei einem Geschmack, Analytik und Handling vergleichbar mit der klassischen Konsummilch bleibt die frische, sensorische Qualität über den gesamten Haltbarkeitszeitraum erhalten. Sowohl die klassische Konsummilch als auch die „ESL“-Milch können daher als „frisch“ gekennzeichnet werden.
Vor dem Hintergrund, wie Verbraucher durch Angaben auf der Verpackung über die jeweilige Milch hinreichend informiert werden können, haben zahlreiche Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Milchindustrie-Verband (MIV) stattgefunden. Dabei haben sich alle Beteiligten dafür ausgesprochen, mittels einer Selbstverpflichtung der Konsummilchhersteller dem Anliegen der Verbraucher nach einer differenzierenden Kennzeichnung nachzukommen.
Selbstverpflichtung der Konsummilchhersteller:
1. Die Konsummilchhersteller, die Mitglied im Milchindustrie-Verband sind, verpflichten sich,
2. Die Milchindustrie wird in geeigneter Weise die Verbraucher über „ESL“-Milch einschließlich Kennzeichnung, Herstellungsverfahren u. ä. informieren.
3. Die traditionell hergestellte Konsummilch und die „ESL“-Milch dürfen noch bis zum Aufbrauchen der Verpackungsbestände mit der bisher verwendeten Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden.
MIV
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