Aktualisierter Maßnahmenkatalog für Milcherzeugerbetriebe mit automatischen Melkverfahren
Die Anforderungen des Maßnahmenkataloges betreffen die technische Ausstattung der AMV, die Sicherstellung der Eutersauberkeit vor dem Melken und die Überwachung der Eutergesundheit.
Der Aktualisierung wurde in der Sitzung der Arbeitsgruppe „Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft“ (AFFL) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) am 25./26. April 2012 zugestimmt.
Die „Bekanntmachung zur Durchführung von Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Abschnitt IX Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 22) hinsichtlich der Anwendung bestimmter Maßnahmen in Milcherzeugungsbetrieben mit automatischen Melkverfahren“ kann bei Interesse bei der LVN angefordert werden.
DRV/LVN
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