Neue Liste der Futtermittelhersteller im Qualitätsmanagement Milch (QM-Milch)
In Ausnahmefällen ist es auch möglich, bei einem nicht gelisteten Hersteller zu kaufen, wenn dieser über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstandsgrenzwerte garantiert. Die Einhaltung der Vorgaben beim Futtermitteleinkauf wird im Zuge der QM-Milch-Audits auf den Milchviehbetrieben kontrolliert.
Die norddeutsche QM-Futtermittelliste behält bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Wir befinden uns aber gerade in einer Umbruchphase. Zwischen den Dachverbänden der Milchwirtschaft und der Futtermittelwirtschaft ist im Mai 2013 ein neuer Vertrag geschlossen worden. Ziel ist es, dass alle QM-Milch lieferfähigen Futtermittelhersteller auf einer bundesweiten Liste erscheinen, die von der QS-GmbH geführt wird. Hersteller können aber nur dann auf dieser Liste erscheinen, wenn sie der QS-GmbH die Erlaubnis geben, auffällige Ergebnisse bei den Rückstandsuntersuchungen an QM-Milch zu melden. Zurzeit ist die QS-GmbH dabei, sich das Einverständnis der Hersteller einzuholen. In der öffentlichen Suche auf der QS-Homepage (unter dem Menüpunkt „Suche: Futtermilchwirtschaft“) ist bereits eine Rumpfliste „QS-Betriebe mit Teilnahme an QM-Milch“ einsehbar, die in den nächsten Wochen vervollständigt wird und ab sofort ebenfalls Gültigkeit hat.
LVN/Fritsch
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