Rinderkennzeichnung – Stammdatenblatt

28. Juli 2007

Rinderkennzeichnung – Stammdatenblatt

Mit der Verkündung der geänderten Viehverkehrsverordnung (VVVO)
am 13. Juli 2007 entfällt der Rinderpass ab dem 14. Juli 2007 für alle Rinder.
An seine Stelle tritt ein sogenanntes Stammdatenblatt, das nach der
Geburtsmeldung automatisch erstellt und zugesandt wird.
Der Rinderpass bzw. das Stammdatenblatt sind nicht mehr CC-relevant.
Die Verwendung des Stammdatenblattes bleibt den Rinderhaltern überlassen. Eine
Verpflichtung zur Eintragung des Besitzer- und Standortwechsels besteht nicht.
Für den Export oder beim Verbringen in ein anderes EU-Land soll das neue
Stammdatenblatt zum Tierpass werden – hierfür ist es aber notwendig, dass alle
EU-rechtlich vorgeschriebenen Eintragungen (Registriernummer des Betriebes)
vorgenommen worden sind und der letzte Tierhalter das Stammdatenblatt
unterschrieben hat. Es empfiehlt sich also, für die Weiterleitung des
Stammdatenblattes mit dem Tier zu sorgen,um am Ende der Vermarktungskette die
Etikettierung oder den Export auf einfache Weise zu ermöglichen. Anderenfalls
wäre vor der Vermarktung ein aktueller Rinderpass bei VIT kostenpflichtig zu
beantragen.
Mit der Verordnungsänderung wird jetzt auch ermöglicht, die zweite Ohrmarke
mit einem elektronischen Speicher (Transponder) zu versehen. Die elektronische
Rinderkennzeichnung ist von VIT und Landwirtschaftskammer mit finanzieller
Förderung durch die Landesvereinigung und die beiden Milchförderungsfonds zur
Praxisreife gebracht worden. Voraussetzung für den Einsatz ist die Genehmigung
durch das Ministerium für den ländl. Raum, Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, welche noch aussteht.
LVN

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