Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN) hat am 20.06.2019 anlässlich einer außerordentlichen Mitgliederversammlung entsprechend § 8 (10) Nr. 10 ihrer Satzung die dauerhafte Senkung des Umlagesatzes beschlossen. Die Mitglieder haben in Isernhagen bei Hannover einstimmig den Umlagehebesatz bis auf Widerruf auf 0,045 Cent je Kilogramm in Niedersachsen angelieferter Milch festgelegt.
Die rechtliche Grundlage hierfür legt die „Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft“, die am 11.07.2019 im Niedersächsischen Gesetz-und Verordnungsblatt veröffentlicht worden ist.
Zur Historie: Am 03.05.2016 fasste die LVN-Mitgliederversammlung in einer außerordentlichen Sitzung den folgenden Beschluss: „Vorübergehende Reduzierung des Umlagehebesatzes auf 0,045 Cent je Kilogramm in Niedersachsen angelieferter Milch zum Abbau der Rücklagen“. Basierend auf diesem Beschluss wurde die Änderung des Umlagehebesatzes beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beantragt. Die daraufhin durch das ML erlassene „Änderung zur Verordnung über die Erhebung einer Umlage auf dem Gebiet der Milchwirtschaft“ (Umlage-VO) vom 01.07.2016 sah jedoch nicht nur die Absenkung des Hebesatzes auf 0,045 Cent/kg vor, sondern befristete den Zeitraum der Absenkung vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2019.
Mit der neuen Fassung der Verordnung wurde durch Streichung des ursprünglichen Artikels 2 und der Wegnahme der zeitlichen Befristung im Artikel 3 (Umlage-VO vom 01.07.2016) nun die unbefristete Beibehaltung des seinerzeit auf 0,045 Cent/kg abgesenkten Hebesatzes sichergestellt.
LVN/Feuerriegel
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