Verordnungüber die einheitliche Gemeinsame Marktorganisation
Im EU-Amtsblatt wurde am 16.11.2007 die Verordnung (EG) Nr.
1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007über eine gemeinsame Organisation der
Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche
Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) veröffentlicht. Damit
werden 21 derzeit bestehende Marktordnungen für die einzelnen Sektoren zu einem
einzigen Text zusammengefasst.Die sektorspezifischen Vorschriften werden neu
geordnet und soweit möglich in horizontalen Bestimmungen gebündelt. Folgende,
den Milchbereich betreffende und bislang eigenständige Ratsverordnungen werden
in dieser neuen Verordnung aufgenommen:
| VO Nr. 1255/1999über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse · VO Nr. 1788/2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor |
|
| VO Nr. 1898/87über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung |
|
| VO Nr. 2204/90 mit zusätzlichen Käse betreffenden Grundregeln der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse |
|
| VO Nr. 2991/94 mit Normen für Streichfette | |
| VO Nr. 2597/97 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich Konsummilch |
|
| VO Nr. 2250/1999über das Zollkontingent für Butter mit Ursprung in Neuseeland |
Die genannten Verordnungen werden damit zum 01.07.2008, bzw.
im Falle der VO 1788/2003, zum 01.04.2008 aufgehoben.
DRV/LVN
Das könnte dich auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen