Der Antragszeitraum ist auf den 10. – 29.07.2019 festgelegt worden. Die Antragsannahme kann somit sofort beginnen. Die Anträge sind bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg einzureichen. Sollten die Fördermittel nicht ausreichen, wird ein Ranking durchgeführt (kein Windhundverfahren). Die zu fördernden Vorhaben werden nach dem Tierbesatz der Betriebe, beginnend mit 0 GV/ha und aufsteigend, ausgewählt.
Die Antragsunterlagen finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage der LWK Niedersachsen.
Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten. Lagerkapazitäten, die ab dem 01.01.2020 gesetzlich vorgeschrieben sind, können nicht gefördert werden. Sofern die neue Lagerstätte auch zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestlagerkapazität notwendig ist, werden die förderfähigen Kosten anteilig auf die darüberhinausgehende Kapazität berechnet. Auf max. 200.000,- Euro förderfähige Kosten (mindestens 25.000,- Euro) wird ein Fördersatz von 35% bzw. bei Junglandwirten 40% gewährt. Die Fördermittel werden als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Unter anderem sind folgende Antragsvoraussetzungen zu beachten:
Bei Zuwendungen von mehr als 25.000 Euro ist mit dem Verwendungsnachweis die wirtschaftliche Auftragsvergabe für Bauleistungen über 3.000 Euro (§ 3a (4) VOB/A) und für sonstige Leistungen über 500 Euro (VOL/A) nachzuweisen. Begünstigte haben dazu mindestens drei fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der jeweilige Auftrag ist an das Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Die Entscheidung ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren.
LWK Niedersachsen
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