2. Artikelverordnung verabschiedet: Änderung nationaler Verordnungen im Milchbereich
Mit der sogenannten Artikelverordnung wird auch die Milch-Güteverordnung geändert. Dabei ist der Bundes-rat der Beschlussempfehlung seines Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz gefolgt, womit abwei-chend von der jüngsten BMELV-Vorlage der Vergleichswert für den Fettgehalt in der Milchgeldabrechnung von bisher 3,7 % auf 4,0 % angehoben wird. Außerdem werden die Begriffe „Molkereien und Milchsammelstellen“ durch den Begriff des „Abnehmers“ ersetzt. Mit dieser Erweiterung werden neben Molkereien und Milchsam-melstellen auch andere Abnehmer, die Rohmilch auf der ersten Vermarktungsstufe erwerben, ausdrücklich in den Kreis der Normadressaten einbezogen. Die Änderung der Milch-Güteverordnung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft, so dass der neue Standardfettgehalt erstmals im Februar in der Milchgeldabrechnung für den Monat Ja-nuar 2011 auszuweisen wäre.
Mit der Änderung der Konsummilch-Kennzeichnungs-Verordnung wird für Konsummilch, die den bisher festgelegten Fettgehaltsstufen (Vollmilch, teilentrahmte und entrahmte Milch) nicht entspricht, eine neue Kate-gorie „Trinkmilch“ festgelegt. Dabei darf Milch, die der neuen Kategorie Trinkmilch entspricht, bisher aber nicht als solche gekennzeichnet wurde, bis zum 1. Juni 2011 mit der abweichenden Bezeichnung in Verkehr ge-bracht werden.
In der Käse- sowie der Milcherzeugnisverordnung werden die bisher geltenden Sonderregelungen zur Kennzeichnung von Light-Produkten mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab dem 1. Juni 2011 aufge-hoben, da diesbezüglich die EU-VO 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung) unmittelbar anzuwendende Rege-lungen enthält.
DRV/LVN
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