

Berichtigung der Health-Claims-Verordnung
Nachdem am 30.12.2006 die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006über
nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel im Amtsblatt der
EU veröffentlicht worden war, wurde im Amtsblatt der EU am 18.01.2007 eine
berichtigte Fassung veröffentlicht. Als eine wesentliche Änderung wurde dabei
die Regelung aufgenommen, dass eine nährwertbezogene Angabe auch dann zulässig
ist, wenn ein einziger Nährstoff das Nährwertprofil übersteigt und auf diese
Tatsache hingewiesen wird, indem“in unmittelbarer Nähe der
nährwertbezogenen Angabe auf derselben Seite und genau so deutlich sichtbar wie
diese ein Hinweis auf diesen Nährstoff angebracht wird“. Der Hinweis muss
lauten:“Hoher Gehalt an …“. Diese Regelung war im Laufe der
Beratung der Verordnung aufgenommen worden, in der Fassung vom 30.12.2006 aber
nicht enthalten.
VDM/LVN
Ansprechpartner für diesen Bereich


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