Kommission streicht Kasein- und Magermilchpulverbeihilfen
Die Verwendung von Magermilchpulver wird in der Europäischen
Union ab sofort weder für die Kaseinherstellung noch für die Kälberfütterung
bezuschusst. Wegen der hohen Nachfrage nach Magermilchpulver beschloss die
EU-Kommission, sowohl die Kaseinbeihilfe von zuletzt 0,52 je 100 kg als auch
die Magermilchpulverbeihilfe von 10 auf Null zu setzen. Auf Drängen des
zuständigen EU-Verwaltungsausschusses verzichtete die Kommission aber
vorläufig darauf, die Beihilfen für die verbilligte Abgabe von Butter an
Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, wie Altenheimen und Krankenhäusern,
abzuschaffen.
AgE
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