Verbraucherschutzverstöße können grenzüberschreitend verfolgt werden

Verbraucherschutzverstöße können grenzüberschreitend verfolgt werden

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur
Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen
Verstößen am vergangenen Freitag zugestimmt. Gleichzeitig forderte die
Länderkammer in einer Entschließung die Bundesregierung auf, die vorgesehene
Zuständigkeit der Länder für die Vorschriften zu Preisangaben zu überprüfen
und binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Vorschlagzur
Neuregelung vorzulegen. Nach Auffassung der Länder sollten diese Aufgaben vom
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übernommen
werden. Daneben sollte dem Bundesrat zufolge die Information der für den
Verbraucherschutz zuständigen Obersten Landesbehörden verbessert werden.
Vorgeschlagen wird, den Behörden ein Zugriffsrecht auf die beim BVL als
zentraler Verbindungsstelle für den innergemeinschaftlichen Verbraucherschutz
einzuräumen. Mit dem Gesetz können nunmehr grenzüberschreitende Verstöße
gegen verbraucherschützende Vorschriften von nationalen Behörden oder den von
ihnen beauftragten Organisationen verfolgt werden. Voraussetzung ist, dass
kollektive Verbraucherinteressen verletzt worden sind. Um den bürokratischen
Aufwand so gering wie möglich zu halten, ist im Gesetz vorrangig die Verfolgung
von Rechtsverstößen durch geeignete dritte Stellen vorgesehen. Damit soll
sichergestellt werden, dass das erfolgreiche privatrechtliche
Durchsetzungssystem in Deutschland auch künftig erhalten bleibt. 

AgE

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