Kennzeichnung ESL

05. Februar 2009

Kennzeichnung von ESL-Milch

Bei einem Geschmack, Analytik und Handling vergleichbar mit der klassischen Konsummilch bleibt die frische, sensorische Qualität über den gesamten Haltbarkeitszeitraum erhalten. Sowohl die klassische Konsummilch als auch die „ESL“-Milch können daher als „frisch“ gekennzeichnet werden.

Vor dem Hintergrund, wie Verbraucher durch Angaben auf der Verpackung über die jeweilige Milch hinreichend informiert werden können, haben zahlreiche Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und dem Milchindustrie-Verband (MIV) stattgefunden. Dabei haben sich alle Beteiligten dafür ausgesprochen, mittels einer Selbstverpflichtung der Konsummilchhersteller dem Anliegen der Verbraucher nach einer differenzierenden Kennzeichnung nachzukommen.

Selbstverpflichtung der Konsummilchhersteller:

1. Die Konsummilchhersteller, die Mitglied im Milchindustrie-Verband sind, verpflichten sich,

  • die klassische Konsummilch zukünftig mit dem Zusatz „traditionell hergestellt“ zu kennzeichnen,
  • die „ESL“-Milch zukünftig mit dem Zusatz „länger haltbar“ zu kennzeichnen. Ein erläuternder Hinweis auf das Herstellungsverfahren (Hocherhitzung/Mikrofiltration) zur Verbraucherinformation auf der Verpackung wird begrüßt,
  • die Zusätze „traditionell hergestellt“ bzw. „länger haltbar“ deutlich sichtbar in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung aufzubringen,
  • nur „ESL“-Milch in den Verkehr zu bringen, die ein Mindesthaltbarkeitsdatum von maximal 24 Tage ab Produktion vorsieht.

2. Die Milchindustrie wird in geeigneter Weise die Verbraucher über „ESL“-Milch einschließlich Kennzeichnung, Herstellungsverfahren u. ä. informieren.

3. Die traditionell hergestellte Konsummilch und die „ESL“-Milch dürfen noch bis zum Aufbrauchen der Verpackungsbestände mit der bisher verwendeten Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden.

MIV

Das könnte dich auch interessieren