Viel Lärm um Freigabe von Verpackungsgrößen: Milch muss wieder einmal als Beispiel herhalten

08. April 2009

Viel Lärm um Freigabe von Verpackungsgrößen: Milch muss wieder einmal als Beispiel herhalten

Die neue Richtlinie sieht die Freigabe der Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigverpackungen vor. Die bisherigen, aus den siebziger Jahren stammenden Vorschriften, enthielten noch Verpackungsgrößen für eine Vielzahl von Produkten – von Anstrichfarben über Fischstäbchen bis zur Zahnpasta. Nach der Neuregelung, mit der drei Richtlinien zu einer Einzigen zusammengefasst werden, gibt es verbindlich festgelegte EU-Verpackungsgrößen nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen.

Die Milchwirtschaft ist von der Neuerung nur im Bereich Konsummilch betroffen, da die verbindlichen Packungsgrößen für andere Milchprodukte bereits im Jahr 2000 abgeschafft wurden. Seitdem hat es bekanntlich keine Flut neuer Verpackungsgrößen gegeben.

In zahlreichen Veröffentlichungen wird aktuell der Eindruck erweckt als sei damit zu rechnen, dass Milchpackungen jetzt verkleinert würden und der Kunde vermeintlich eine „Mogelpackung“ (dick und fett in den Überschriften!) kaufen könnte.

Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN) sieht es als unverantwortlich und irreführend an, die Milch als ohnehin äußerst preiswert im Handel angebotenes Produkt, jetzt auch noch mit ungerechtfertigten Vermutungen zu belegen. Wer diese Formulierungen in Zusammenhang mit Milchprodukten wählt, disqualifiziert sich als Kenner der Handelsszene. Als ob es so einfach und preiswert wäre, mal eben ein „Massenprodukt“ in anderen Einheiten abzufüllen und zu verkaufen. Völlig außer Acht gelassen werden dabei Betrachtungen hinsichtlich der aufwändigen Umstellung der Abfülleinrichtungen, kostenintensive Umstellung der Verpackungen, und nicht zu vergessen, die Listungskosten beim Handel.

Die LVN würde sich einen verantwortungsbewussteren Umgang mit der Milch in zahlreichen Veröffentlichungen wünschen.

LVN

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