EU-Minister wollen Zulassung von Klonfleisch besser regeln

25. Juni 2009

EU-Minister wollen Zulassung von Klonfleisch besser regeln

Der Beschluss weitet die bestehende Verordnung für neuartige Lebensmittel erstmals auf Nahrungsmittel aus, die von Nachkommen geklonter Tiere stammen. Danach setzt die Vermarktung von Klon-Produkten in Europa ein strenges Zulassungsverfahren voraus. Zunächst muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Risikobewertung vorlegen, dann erst kann die EU-Kommission ein Klonprodukt nach Abstimmung mit den EU-Staaten zulassen. Deutschland und 23 weitere EU-Staaten wünschen sich noch weitergehende Regeln. Sie forderten die EU-Kommission auf, ein eigenes Gesetz für Klonprodukte vorzulegen.

Das Europaparlament muss den Plänen noch zustimmen. In einer ersten Lesung im März war das Vorhaben durchgefallen. Unionsvertreter kündigten erneut Widerstand an. „Klonfleisch darf nicht auf den Tellern europäi-scher Verbraucher landen“, erklärte der Chef der CSU-Gruppe, Markus Ferber.

Auch der CDU-Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese forderte, die Europäische Kommission müs-se „dringend einen geeigneten Vorschlag vorlegen, der nicht nur die Lebensmittelsicherheit, sondern auch die ethischen Aspekte umfasst“.

Dies forderten auch der Deutsche Tierschutzbund und der Deutsche Bauernverband (DBV). Nicht nur Gesund-heitsaspekte, sondern auch ethische Fragen wie Tierschutz, Tiergesundheit und genetische Vielfalt müssten be-rücksichtigt werden, erklärte der DBV. Kritiker verweisen zudem auf die Leiden und Schmerzen der Tiere durch das Klonen. Auch seien Klontiere oft krankheitsanfälliger und lebten kürzer.

Befürchtet wird, dass die EU-Staaten mit der Neuregelung den Weg für die Einfuhr von Klonfleisch etwa aus den USA freimachen. Dort ist der Verkauf von Klonfleisch erlaubt, auch wurden dort bereits Mastbullen geklont. Ob das Fleisch ihrer Nachkommen aber in den Supermärkten und auf den Tischen der Verbraucher landet, ist schwie-rig nachzuvollziehen, denn eine Kennzeichnung ist nicht vorgeschrieben. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch mahnte, Klonfleisch dürfe den Verbrauchern nicht „untergejubelt“ werden.

Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hielt der Kritik am Beschluss der EU-Minister am Montag in Luxemburg entgegen, der Beschluss der EU-Minister sei „eine Verschärfung geltenden Rechts“. Die neue Rege-lung sei „deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften“. Sie hob hervor, dass sie „den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion äußerst kritisch“ sehe.

AFP(Agence France-Presse)

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