Neue EU-Verordnung über Rückstandshöchstmengen von Tierarzneimitteln
Inhaltliche Schwerpunkte der neuen Verordnung sind
Mit diesen Maßnahmen soll der Verbraucherschutz insgesamt verbessert werden. Die bisherige „Tierarzneimittelverordnung“ (EWG) Nr. 2377/90 wird aufgehoben. Die Anhänge I bis IV der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 gelten jedoch noch solange, bis diese Regelungen von einer eigenständigen Kommissionsverordnung übernommen werden. Diese soll gem. Art. 27 der vorliegenden Verordnung bis zum 04. September 2009 erlassen werden. Ebenso gilt Anhang V der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 noch bis zum Inkrafttreten der in Art. 13 (1) genannten Maßnahmen. Die Verordnung (EG) Nr. 470/2009 trat am 06. Juli 2009 in Kraft.
DRV/LVN
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