Gentechnik: Aktuelle Diskussion über die Kennzeichnung tierischer Produkte
Der Vorstoß der Bundesregierung wird von weiten Teilen der Ernährungsindustrie, aber auch von der Mehrheit der Verbraucher- und Umweltverbände, begrüßt. Auch der DRV befürwortet grundsätzlich eine kritische Auseinandersetzung mit dem Gentechnik-Kennzeichnungsrecht, da die Praxis immer wieder zeigt, dass die bestehenden Regelungen für die Mehrheit der Verbraucher nicht transparent genug sind. Da die Vorstellungen der Bundesregierung zur Änderung der Kennzeichnung im Koalitionsvertrag nicht präzisiert sind und demzufolge Raum für Spekulationen lassen, ist in Deutschland eine intensive öffentliche Diskussion über die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel entstanden. Nach Einschätzung des DRV zeichnet sich inzwischen deutlich ab, dass Ernährungsindustrie auf der einen Seite und Verbraucher- und Umweltverbände auf der anderen Seite von unterschiedlichen Absichten der Bundesregierung ausgehen. Daher hält es der DRV für unabdingbar, dass die Bundesregierung zunächst klar formuliert, welche konkreten Vorschläge zur Änderung der bestehenden Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Brüssel eingebracht werden sollen.
Bereits heute besteht in der Gemeinschaft eine Prozesskennzeichnung. Gekennzeichnet werden müssen alle freigesetzten GVO und daraus im folgenden Prozess gewonnene Lebens- und Futtermittel. Das im Koalitionsvertrag dargelegte Streben nach einer Prozesskennzeichnung kann demzufolge nur auf eine Erweiterung der bestehenden Kennzeichnung abzielen. Umwelt- und Verbraucherverbände, aber auch Teile der Politik, fordern nunmehr eine selektive Ausweitung der Kennzeichnung auf tierische Produkte, die unter Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel erzeugt wurden. Der DRV lehnt dies strikt ab. Eine Ausweitung der Kennzeichnung allein auf tierische Produkte würde die öffentliche Gentechnik-Diskussion entgegen den Marktrealitäten auf die Bereiche Futtermittelwirtschaft, Veredelung und Milchproduktion fokussieren. Nach Auffassung des DRV kann im Falle einer Ausweitung der Kennzeichnung die von der Bundesregierung explizit als Ziel genannte umfassende Verbrauchertransparenz im Bereich Gentechnik nur entstehen, wenn neben tierischen Lebensmitteln sämtliche Stoffe, die mit Hilfe der Gentechnik erzeugt wurden, in die Kennzeichnung von Lebensmitteln einbezogen würden. Darüber hinaus stellen sich aber auch Fragen zur Umsetzbarkeit und der Kosten-Nutzen-Relation einer ausgeweiteten Prozesskennzeichnung.
DRV
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