Bund und Länder wollen bundesweite Antibiotika-Datenbank
Die Rechtsgrundlage für die deutschlandweite Antibiotika-Datenbank soll im Zuge der geplanten Novelle des Arzneimittelgesetzes geschaffen werden. Der Kabinettsbeschluss soll bis zur Sommerpause erfolgen. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll jetzt mit dem Bund umgehend ein Detailkonzept als Bestandteil einer betriebsbezogenen Strategie zur Antibiotikaminimierung erarbeiten. Die Länder wollen den Angaben zufolge dabei auf möglichst einfache Regelungen drängen. Der Aufbau von Doppelstrukturen soll vermieden werden. Aigner betonte in Konstanz, man wolle den Länderbehörden „alle Instrumente an die Hand geben, die erforderlich sind, um die Überwachung zu erleichtern, die Antibiotika-Abgabe zu reduzieren und den Missbrauch von Medikamenten zu verhindern“. Die Bundesregierung sorge dafür, dass die zuständigen Landesbehörden ihre Überwachungsaufgaben in Zukunft noch wirksamer und noch schneller erfüllen könnten. Der Bund setze hierfür den Rechtsrahmen – die Länder seien vor Ort für die Überwachung der Betriebe zuständig. Sowohl der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) als auch der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) äußerten sich kritisch zu den Plänen.
Aigner begrüßte zum Abschluss der Agrarministerkonferenz den erzielten Schulterschuss mit den Ländern: „Es ist unser gemeinsames Ziel, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf das absolut notwendige Maß zu beschränken“, so die Ministerin. Nötig sei eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern, um die Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung auf ein Minimum zu beschränken, um mehr Transparenz bei der Abgabe von Antibiotika herzustellen, eine konsequente Überwachung der Regelungen und Anwendung von Antibiotika durch die Länderbehörden zu gewährleisten sowie Verstöße konsequent zu ahnden. Verschiedene Detailfragen sind laut AMK-Beschluss bei der Datenbank noch zu klären. Dabei geht es insbesondere um Art, Umfang und Intervalle der Datenbank-Meldungen, die Kriterien für die Einsichtnahme der Behörden, die Speicherdauer sowie die Kosten des gesamten Vorhabens.
AgE/LVN
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