Milch, Käse & Co: EU-weiter Bezeichnungsschutz
In der EU-Verordnung wird auch klar geregelt, dass eine Milchbezeichnung nicht verwendet werden darf, wenn bei einem Erzeugnis ein Milchbestandteil durch einen anderen Bestandteil ersetzt wird, wenn z.B. Milchfett durch Pflanzenfett ersetzt wird. Nach Anhang XII Nr. III 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 darf weder durch Kennzeichnung noch durch Werbung oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei einem Produkt, bei dem Milchbestandteile ersetzt wurden, um ein Milcherzeugnis handelt. So darf ein Produkt, bei dem Milchfett durch Pflanzenfett ersetzt wird, nicht als „Käse“ bezeichnet wird, eine Tatsache, die vor einigen Jahren bei der Diskussion um Käse-Imitate (Käse-Analoge) eine Rolle spielte und auch heute noch von Bedeutung ist.
LVN/Fritsch
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