EU schafft den Begriff der diätetischen Lebensmittel ab
Die Europäische Kommission hält die aktuellen Vorschriften für zersplittert und unübersichtlich, den Begriff selbst für irreführend und veraltet. Die Notwendigkeit spezieller Nahrungsmittel für Diabetiker beispielsweise entbehrt nach Ansicht der Behörde einer wissenschaftlichen Grundlage. Künftig sollen Spezialnahrungsmittel in drei Kategorien unterteilt werden, nämlich Säuglings- und Kleinkinderkost, Nahrungsmittel für spezielle medizinische Zwecke sowie Schlankheitsprodukte, die ganze Mahlzeiten ersetzen. Damit soll ein Wildwuchs an potentiell verwirrenden Bezeichnungen eingedämmt werden.
Ferner wird eine Liste mit als Zusatzstoffe zugelassenen Substanzen aufgestellt, beispielsweise Vitamine, Mineralien und Aminosäuren. Angaben, die auf einen verringerten Gehalt an Gluten oder Laktose hinweisen, unterliegen künftig den allgemeinen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Darüber hinaus soll mit den neuen Regeln ein Schlupfloch geschlossen werden: Bisher konnten Hersteller nämlich die seit einigen Jahren vorgeschriebene Prüfung gesundheitsbezogener Angaben mittels der Vorschriften für diätetische Lebensmittel umgehen. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg begrüßte die Billigung durch das Europäische Parlament, womit der Gang des Dossiers durch die Institutionen zum Abschluss gebracht wurde. „Wir müssen sicherstellen, dass die EU-Vorschriften über Lebensmittel für spezielle Gruppen zweckdienlich sind und sich ebenso schnell weiterentwickeln wie der Markt“, so Borg in Brüssel. Mit dem neuen Rahmen behalte man Vorschriften zum Schutz besonders bedürftiger Verbrauchergruppen bei, während veraltete Vorschriften ohne Nutzen abgeschafft würden. Nach Angaben der Kommission geIten die neuen Vorschriften erst ab 2016; den Unternehmen soll genügend Zeit bleiben, ihre Verkaufsstrategie anzupassen. Es müssten keine Produkte vom Markt zurückgezogen werden.
AgE
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