BLL wehrt sich gegen „Lebensmittel-Lügen“
Seinen Worten zufolge steht die Lebensmittelwirtschaft hinter dem Grundsatz, dass es generell verboten ist, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen. Allein der Titel „Lebensmittellügen“ sei deshalb ein Affront gegen die 4,8 Millionen Menschen, die für die Lebensmittelbranche arbeiteten und täglich die Ernährung von 82 Millionen Bürgern sicherten, so der BLL-Hauptgeschäftsführer. Diese Veröffentlichung dann auch noch als „Ratgeber“ zu bezeichnen sei die eigentliche Irreführung.
Minhoff stellte klar, laut Definition des Dudens sei ein Ratgeber ein Buch, in dem Anleitungen und Tipps für die Praxis auf einem bestimmten Gebiet enthalten seien. Aber anstatt den Verbrauchern sachliche und objektive Erläuterungen der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben zu geben und so zur Stärkung der Bildung beizutragen, werde den Käufern offensichtlich Konsumkompetenz und eigene Beurteilungsfähigkeit abgesprochen.
Nach Einschätzung des BLL konterkariert die Publikation außerdem das definierte Ziel des Portals www.lebensmittelklarheit.de vollständig, und zwar den fairen und sachlichen Meinungsaustausch zwischen Verbrauchern und Wirtschaft zu fördern, da so kein Austausch gefördert werde, sondern „Vorurteile geschürt und Fronten verhärtet“ würden. Die Verbraucherzentrale Hessen hatte gestern gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Buch vorgestellt. vzbv-Vorstand Gerd Billen erklärte zu der Publikation, dass diese ein „Weckruf an die Politik“ sein solle. Impulsgeber sei das Portal www.lebensmittelklarheit.de gewesen.
AgE
Das könnte dich auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen