EU: Maßnahmen für den Milchsektor beschlossen
Konkret werden für die private Lagerhaltung von Butter, Magermilchpulver und einige Käsesorten Beihilfen gewährt. Weiterhin wird der Zeitraum für den evtl. Ankauf von Butter und Magermilchpulver zur Intervention von bisher Ende September bis zum 31.12.2014 verlängert, um ggf. auf weitere Marktstörungen reagieren zu können.
Vorbehaltlich der Veröffentlichung im Amtsblatt wurde die Beihilfenhöhe bei Butter auf 18,93 €/t für die fixen Kosten und auf 0,28 €/t je Tag festgelegt. Bei Magermilchpulver lauten die Beträge 8,86 €/t für die fixen Kosten und 0,16 €/t für die Tagesbeihilfe. Die Lagerdauer beträgt jeweils 90 bis 210 Tage. Anträge können nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung bis zum 31.12.2014 gestellt werden.
Die weiteren Bedingungen für die Beihilfemaßnahme sind in der VO 826/2008 niedergelegt. Danach müssen die für die Lagerung vorgesehene Butter oder das Magermilchpulver jeweils innerhalb von 60 Tagen vor dem Tag der Antragstellung hergestellt worden sein. Bei Magermilchpulver ist die Lagerung in 25 kg-Säcken oder als Bulk-Ware in Einheiten bis zu 1.500 kg möglich.
DRV/LVN
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