Juristen beschäftigen sich mit veganem Ernährungsstil! Warum?
In der jüngsten Ausgabe der Fachinformation der Deutschen Gesellschafft für Ernährung e.V. (DGEinfo 08/2016) heißt es: „Auch wenn praktisch keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt sind, die sich mit der Haftung von Ärzten oder Beratungskräften wie Diätassistenten bzw. Oecotrophologen für fehlende oder fehlerhafte Aufklärung über die Risiken veganer Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern befassen, besteht durchaus eine haftungsrechtliche Risikoanfälligkeit in der Beratungspraxis.“
Die Risiken veganer Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern hat die DGE in diesem Jahr in einem Positionspapier aufgezeigt:
Wird ein Behandlungsvertrag mit einem Arzt oder einer anderen Ausübung der Heilkunde berechtigten Person (z.B. Diätassistenten oder einem Oecotrophologen mit einer Heilpraktikererlaubnis) zum Zwecke der Ernährungsberatung eingegangen, gehört es zum fachlichen Standard nach § 630a Abs. 2 BGB, die anwesenden Sorgeberechtigten vegan ernährter Säuglinge und Kinder sowie Jugendlichen über die o.g. Risiken nach § 630c Abs. 2 Satz 1 BGB zu informieren. Im Großen und Ganzen gilt dies auch, wenn der Behandlungsvertrag zu einem anderen Zweck eingegangen wird und dem Behandler bekannt wird, dass die Eltern das Kind vegan ernähren. Zeigt das Kind Symptome einer Mangelernährung, verdichtet sich die Informationspflicht. Eine Verletzung des fachlichen Standards oder von Informationspflichten ist patientenseitig zu beweisen. Handelt es sich um einen groben Fehler, kommen die üblichen Beweiserleichterungen für die Kausalität zu einem Schaden bis hin zur Beweislastumkehr in Frage.
Die Information der DGE über die rechtliche Situation bei der Behandlung vegan ernährter Kleinkinder und der Beratung ihrer Sorgeberechtigten zeigt, welche ernährungswissenschaftliche Bedeutung den Risiken einer veganen Kinderernährung beigemessen wird. Bisher handelt es sich bei den Veganern um eine sehr kleine Gruppe in der Bevölkerung (Angaben schwanken zwischen 0,1 bis 1 %). Immer mehr Menschen interessieren sich aber für eine vegane Ernährung.
Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. hat Ernährungsberatungskräfte und Erzieher bereits seit Ende 2014 auf mehreren Fachtagungen die Gefahren der veganen Ernährung im Kindesalter thematisiert. Mit der Ernährungsexpertin Dr. Claudia Laupert-Deick konnte sie eine Referentin gewinnen, die zu diesem Thema seit langem sehr eindeutige Worte spricht. Sie hält eine Ernährung, die ganz oder teilweise ohne Lebensmittel tierischen Ursprungs gestaltet wird, für Heranwachsende aus ernährungsphysiologischer und auch aus pädagogischer Sicht nicht für empfehlenswert. Denn resultierende Nährstoffmängel können im Säuglings- und Kleinkindalter zu schweren körperlichen und geistigen Fehlentwicklungen beitragen. Sie spricht sich für eine möglichst abwechslungsreiche Ernährung aus, denn je mehr verschiedene Lebensmittel in den Speiseplan eingebaut werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche gut mit Nährstoffen versorgt und auch vor Essstörungen geschützt werden.
DGE/LVN/Licher
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