Bundestag beschließt Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

02. Juni 2016

Bundestag beschließt Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

In diesen Tagen wurde kurzfristig der Anfang April vorgelegte Entwurf zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes maßgeblich ergänzt und im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft verabschiedet. Der Deutsche Bundestag hat am 02.06.2016 das „Erste Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes“ beschlossen.
Neu eingefügt wurde in § 4 a das Instrument der „Allgemeinverbindlichkeit“. Soweit es das EU-Recht zulässt, wird das Bundesministerium ermächtigt, Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen einer anerkannten Agrarorganisation, z. B. eines Branchenverbandes, bei entsprechender Repräsentativität auch für dieser Agrarorganisation nicht angehörende Einzelunternehmen oder Gruppierungen für verbindlich zu erklären. Künftig wird das BMEL durch Rechtsverordnung die Allgemeinverbindlichkeit für den betreffenden Sektor ganz oder teilweise anordnen können.
Voraussetzung für den Erlass einer Rechtsverordnung ist ein Antrag der Agrarorganisation beim BMEL. Die Rechtsverordnung darf nur ergehen, um negativen Folgen für den betreffenden Erzeugnisbereich zu begegnen, die entweder Nichtmitglieder verursachen oder die durch die Erfassung von Nichtmitgliedern vermindert werden können.
Ergänzt wurde auch ein neuer § 6 a zur Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern. Soweit vom EU-Recht vorgesehen, wird das BMEL ermächtigt, durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern – Vorschriften über die Gestaltung der Vertragsbeziehungen und das Verfahren zu erlassen. Voraussetzung für den Erlass einer Rechtsverordnung ist auch hier, dass dies zur Verhinderung oder Beseitigung von Nachteilen für die Entwicklung des jeweils betroffenen Erzeugnis Sektors sachgerecht ist.
Das Gesetz ist unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0201-0300/297-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1 einzusehen.
Der Bundesrat wird das Gesetz frühestens am 17. Juni 2016 beraten und beschließen.
DRV/LVN

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