Umweltbundesamt veröffentlicht umfassende Publikation => zitiert werden medial nur die landwirtschaftlich relevanten Vorschläge
Die vom Umweltbundesamt ausgelöste Diskussion über die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Milch und Fleisch führt zu einer Verunsicherung der Verbraucher. Eine pauschale Erhöhung der Mehrwertsteuer ist in zweierlei Hinsicht sozial ungerecht. Zum einen werden insbesondere Familien und Personen mit geringem Einkommen überproportional belastet und zum anderen würde die Nachfrage nach ernährungsphysiologisch wertvollen und zum Großteil regional produzierten Grundnahrungsmitteln nachhaltig geschwächt.
Eine weitere Schwächung der landwirtschaftlichen Erzeugung in einem ohnehin schwierigen Markt wäre durch derartige deutsche Alleingänge nicht auszuschließen. Dass das Erreichen der Klimaschutzziele eine große Herausforderung der Zukunft ist, steht für die deutsche Milchwirtschaft außer Frage. Viele Ergebnisse und Aktivitäten der Branche belegen, dass sowohl im Bereich der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch im weiteren Verlauf der Verarbeitung viel Energie und Know How in die Erhöhung der Energieeffizienz und die Verringerung der Treibhausgasemissionen gelegt wurde. Zu nennen ist hier zum Beispiel, dass die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen, trotz Steigerung der Produktion, in den letzten 20 Jahren um 19 % zurückgegangen sind.
Durch die mediale Berichterstattung auf Grundlage der Pressemeldung des UBA wird der Fokus einseitig auf Milch- und Fleischprodukte gelegt und fast ausschließlich darüber berichtet, dass diese Produkte aus Klimaschutzgründen mit einer höheren Umsatzsteuer zu belegen seien. Die so gewonnenen Mehreinnahmen sollen dann für die Förderung weniger klimaschädlich erzeugter Nahrungsmittel und eine Vergünstigung des öffentlichen Nahverkehrs verwendet werden. Volkswirtschaftlich undurchdacht, weil auf die Landwirtschaft weniger als 10 % der vom UBA kritisierten, angeblich „umweltschädlichen Subventionen“ entfallen, auf den Verkehrssektor mehr als 50 % (28,6 von 57 Mrd. Euro) und auf die Energiebereitstellung und Energienutzung rund 40 % (20,3 von 57 Mrd. Euro).
Außerdem bleibt unerwähnt, dass nicht nur für die Grundnahrungsmittel Milch und Fleisch der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gilt. Auch bei Obst und Gemüse gibt es den ermäßigten Steuersatz unabhängig davon, ob es sich um die Trauben aus Chile, die Papaya aus Australien oder den Nienburger Spargel oder Äpfel aus dem Alten Land handelt. Nicht nur, dass die Aussagen des UBA undurchdacht sind, anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass die angeregte Diskussion zudem sehr unausgewogen und zu Lasten der heimischen Erzeugung geführt wird.
Ein weiteres unerwähntes Faktum ist, dass die Milchviehhaltung einen Großteil der 4,7 Million Hektar Dauergrünland in Deutschland nutzt und somit nicht unerheblich zum Erhalt des Naturschutzwertes und einer seit Jahrhunderten geprägten Kulturlandschaft beiträgt. Das UBA selbst schreibt in einer seiner Veröffentlichungen zum Thema Grünlandumbruch „Grünlandflächen sind ökologisch wertvolle Elemente in der Agrarlandschaft und unverzichtbarer Bestandteil einer multifunktionalen Landwirtschaft“. Weiter führt das UBA in dieser Veröffentlichung aus: „Darüber hinaus leisten Grünlandstandorte einen positiven Beitrag zum Klimaschutz“. Die aktuelle Presseerklärung des UBA vom 05.01.2017, und die damit indirekte Feststellung der Klimaschädlichkeit von Milch, steht somit diametral im Gegensatz zu den UBA-Veröffentlichungen, die im Hinblick auf die Bedeutung von Dauergrünland gemacht wurden.
LVN/Feuerriegel
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