Neues EU-Schulprogramm | LVN unterstützt mit pädagogischen Begleitmaßnahmen

12. April 2017

Neues EU-Schulprogramm | LVN unterstützt mit pädagogischen Begleitmaßnahmen

Zielgruppe des niedersächsischen Schulprogramms sind Kinder in:

  • Kindertageseinrichtungen (Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren)
  • Schulkindergärten
  • Grundschulen (Klasse 1-4),
  • Förderschulen (Klasse 1-6) und
  • Landesbildungszentren (Klasse 1-6).

Die Teilnahme umfasst im Rahmen dieser Zielgruppe alle Kinder einer Einrichtung; eine Begrenzung auf einzelne Klassen ist beispielsweise nicht möglich. Von Kindertageseinrichtungen kann nur Trinkmilch und kein Obst und Gemüse bezogen werden.
Die Abgabe von Obst, Gemüse und Milch im Rahmen des EU-Schul-programms wird zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert. Die Ausgabe der Erzeugnisse an die Kinder erfolgt in beiden Programmkomponenten kostenlos.
Interessierte Bildungseinrichtungen können sich ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren für eine Teilnahme im Schuljahr 2017/18 bewerben. Zum Online-Bewerbungsverfahren kom-men Sie vom 24.4. bis 11.5.2017 auf www.schulprogramm.niedersachsen.de.
Zu den Bewerbungsbedingungen für die Einrichtungen gehört u.a. auch die Durchführung pädagogischer Maßnahmen. Hierzu zählen auch folgende Schulmilch-Maßnahmen der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen e.V. (LVN), z.B. die Frühstücksmaterialien „Gemeinsam schmausen in den Pausen“ für Kitas und Grund- und Förderschulen, das Projekt „Heute ist Milchtag“ für Kitas sowie Shakeseminare für Grund- und Förderschulen. Die Maßnahmen sind vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannt.
ML/LVN/Böhme

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