Bundestierärztekammer fordert Ausstiegsfrist für Anbindehaltung
Daneben soll auch die Haltung von Puten, Wassergeflügel, Junghennen und Elterntieren künftig in die Verordnung aufgenommen werden. Darin festschreiben will man zudem den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen.
Die Forderung nach einer Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist eine von fünf Maßnahmen im Tierschutzrecht, die nach BTK-Auffassung für eine Verbesserung des Tierschutzes bei Nutztieren unerlässlich sind. So bekräftigt die Bundestierärztekammer ihre Forderung nach Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stallsysteme sowie nach einer verpflichtenden Tierdatenbank mit bundeseinheitlicher, standardisierter Datenerfassung und -auswertung. Ziel soll es sein, die Tiergesundheit im Bestand mess- und zwischen den Betrieben vergleichbar zu machen.
Ferner sollte der BTK zufolge auch die Haltung und Züchtung landwirtschaftlicher Nutztiere dem Erlaubnisvorbehalt des Tierschutzgesetzes unterstellt werden. Schließlich verlangt die Tierärztekammer den Ausstieg aus den noch erlaubten nicht-kurativen Amputationen.
„Es ist nicht ausreichend, zur Lösung der drängenden Probleme in der Nutztierhaltung ausschließlich auf freiwillige Vereinbarungen zu setzen“, erklärte BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.
AgE
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