Qualitätsausschuss der LVN wählt neue Vorsitzende
Auf Grund seiner Aufgaben als CEO der DMK Group legte er nach acht Jahren den Vorsitz im Qualitätsausschuss nieder und gab sein Ausscheiden aus dem Ausschuss bekannt. Auch die Position des stellvertretenden Vorsitzenden war neu zu besetzen, da Dr. Timo Winkelmann in den Verwaltungsausschuss der LVN wechselte. Der Ausschuss wählte zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Jörn-Uwe Starcke, Prokurist bei der frischli Milchwerke GmbH. Zum neuen Vorsitzenden wählte das Gremium Dr. Klaus Hein, Geschäftsführer der Deutsches Milchkontor eG und gleichzeitig Direktor Landwirtschaft bei der DMK Deutsches Milchkontor GmbH. Dr. Hein übernahm nach seiner Wahl die weitere Leitung der Sitzung.
Umfangreiches Programm auf der Agenda: So wurde der aktuelle Stand des Forschungsprojektes „Verminderung von Aufzuchtverlusten in niedersächsischen Milchviehbetrieben“ vorgestellt. Dieses Projekt unter Leitung von Prof. Dr. Martina Hoedemaker von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover finanzieren zu gleichen Teilen die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) und die LVN.
Die Ergebnisse im nordwestdeutschen Milch-Monitoring der vergangenen zwölf Monate wurden vorgestellt und beraten. Der Ausschuss empfahl, den Untersuchungsumfang unverändert in 2018 beizubehalten.
Rolf Meyer aus dem Milchreferat des BMEL stand für Fragen und Anregungen rund um das Arbeitspapier des BMEL zur Änderung der Milch-Güteverordnung zur Verfügung. Mit der geplanten Änderung ist in 2017 aber nicht mehr zu rechnen.
Eine Neustrukturierung gibt es ab 2018 bei den Proben auf der Grundlage von Fachberatungen. Die Mittel stehen auch weiterhin zur Verfügung und können bei anlassbezogenen Schwerpunktkontrollen eingesetzt werden. Diese Kontrollen können sowohl den Erzeugerbereich als auch die Molkereiebene betreffen, z.B. bei Auffälligkeiten im Rahmen des Milch-Monitorings, bei Verfahrensänderungen oder in Risikofällen.
Sehr gut angenommen wird das MAP-Verminderungsprogramm (Paratuberkulose) der TSK. Die Beihilfen stehen bereits für die Probenahme und Diagnostik bei einer Erstuntersuchung sowie für eine Erstberatung im Fall eines MAP-positiven Einzeltierergebnisses zur Verfügung.
Seit Oktober 2016 nutzten rund ein Drittel der niedersächsischen Milchviehbetriebe diese Möglichkeit sowohl über Sammelmilchproben als auch Einzeltierproben, um sich einen Überblick über die Situation in ihrer Herde zu verschaffen. Eine Bewertung der Ergebnisse ist schwierig, da es sich nicht um repräsentative Untersuchungen handelt. Es deutet sich an, dass bei rund 50 Prozent der Betriebe MAP vorhanden ist. Allerdings ist nur mit einer geringen Anzahl von Betrieben zu rechnen, die mehr als 5 Prozent betroffene Tiere im Bestand haben. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen vor hat, noch in diesem Jahr eine „ Niedersächsische Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit Paratuberkulose (Nds. ParaTb-VO)“ zu erlassen, um den MAP-Status in Rinder haltenden Betrieben landesweit zu erheben und um die Verschleppung zwischen den Betrieben einzudämmen.
Frank Feuerriegel berichtete von der Arbeit des DIN-Normungsausschusses für Milchabgabeautomaten. In der Norm werden allgemeine hygienische Anforderungen an die Konstruktion, die Werkstoffe und das Betreiben der Geräte festgelegt. Dies betrifft sowohl Geräte zur Abgabe von Rohmilch als auch Geräte zur Abgabe von pasteurisierter Milch.
Recht kontrovers wurde abschließend der Erlass des ML in Hannover vom 14. August diskutiert, in dem es um die Auslegung der Temperaturanforderungen der EU-Verordnung 853/2004 bezüglich der Lagerung der Rohmilch auf den landwirtschaftlichen Betrieben und den Transport zum Verarbeitungsbetrieb geht. Der Erlass gibt zunächst den niedersächsischen Veterinärbehörden eine Handlungshilfe und soll auf Bundesebene weiter besprochen werden. Ziel muss eine einheitliche Auslegung sein.
LVN/Fritsch
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