Gebührenordnung: Niedersächsische Futtermittelindustrie will Entschädigung
Eine ganz wichtige Frage sei nun das weitere Vorgehen. Der DVT-Vorstand sei der Auffassung, dass im Grundsatz eine Rückzahlung der entrichteten Gebühren, der verauslagten Gerichtskosten und der Rechtsanwaltskosten erfolgen müsse.
In der Zwischenzeit seien aber bereits Gespräche mit der Landesregierung respektive dem zuständigen Landesministerium geführt worden, um die weiteren Schritte zu besprechen und zu klären, wie eine Gebührenordnung in der Zukunft auszusehen habe, erklärte Springer. „Wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass die Überwachung im Futter- und Lebensmittelsektor grundsätzlich ein Teil der staatlichen Daseinsvorsorge ist“, betonte der Vorstandsvorsitzende der DVT-Regionalgruppe Nord-Ost.
Ziel sei allerdings eine Gebührenlösung, die auch die Überlegungen der Futtermittelwirtschaft für eine verbesserte amtliche Futtermittelkontrolle mit einbeziehe. „Wir bauen dabei auch auf die Kooperationsbereitschaft der neuen Landesregierung“, sagte Springer. Eine gemeinsame Weiterentwicklung der Kontrollen sei dann möglich, wenn beide Seiten sich nicht in einen Wettbewerb begeben würden, sondern gemeinsam an einer möglichst effektiven Vermeidung insbesondere bekannter Risiken arbeiteten.
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte Ende 2017 in vier Berufungsverfahren entschieden, dass die geltende Gebührenordnung für amtliche Kontrollen in der Futtermittelüberwachung in Niedersachsen rechtswidrig ist. Die Struktur der Gebührenregelungen und die Höhe der Pauschalgebühren verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. „Mit der Bestimmung der pauschalen Gebührensätze hat der Verordnungsgeber den ihm eingeräumten Gestaltungsspielraum überschritten“, urteilte das Gericht. Laut der unter Rot-Grün beschlossenen Gebührenordnung war für eine amtliche Kontrolle von Futtermitteln eine Pauschalgebühr von 510 Euro fällig; eine Probenentnahme mit Untersuchung kostete 845 Euro beziehungsweise 0,10 Euro/t bei Importfuttermitteln.
AgE
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