BGH-Urteil zur Weiterverbreitung illegaler Filmaufnahmen kein Freibrief
Stübgen wies darauf hin, dass nach der Entscheidung der Karlsruher Richter in jedem Einzelfall eine Güterabwägung vorzunehmen sei. Dabei müssten die grundrechtlich garantierte Pressefreiheit und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen mit dem Grundrecht des Unternehmers an der Wahrung seines Persönlichkeitsrechts sowie seiner Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auf der anderen Seite abgewogen werden.
Der Staatssekretär bekräftigte zugleich den Willen der Koalition, Einbrüche in Tierställe künftig als Straftatbestand zu ahnden. Die Bundesregierung werde dazu „in absehbarer Zeit“ einen Rechtssetzungsvorschlag machen, kündigte Stübgen an.
AgE
Das könnte dich auch interessieren
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen