Qualitätsausschuss der LVN tagte am 24.09.2018

Qualitätsausschuss der LVN tagte am 24.09.2018

Einzige Änderung: Die Untersuchung auf Chloramphenicol wird ab 2019 über die Untersuchung auf Stapeltankebene erfolgen und nicht mehr über die Poolproben. Eine grundsätzliche Änderung wird es 2019 im Hinblick auf die Finanzierung des Monitorings geben. So werden alle Poolproben aus der milchwirtschaftlichen Umlage finanziert, der Anteil für die Stapeltankproben wird von der Fokus Milch GmbH getragen.

Prof. Dr. Volker Krömker (Hochschule Hannover) berichtet über die Ergebnisse des von der LVN finanzierten Projektes zur Verbesserung der Eutergesundheit in niedersächsischen Milchviehbetrieben. Ansatzpunkt war die Zusammenarbeit mit über 70 großen Milchviehbetrieben, die am meisten zur mittleren niedersächsischen Zellzahl beitrugen. Angeboten wurden die Bestimmung der relevanten Mastitiserreger in der Herdensammelmilch und ein kontinuierliches Monitoring der Eutergesundheit anhand der Interpretation der MLP-Ergebnisse. Inhalt der Beratungsempfehlungen war u.a. die Nennung der Bereiche, die das höchste Potential zur Verbesserung der Eutergesundheit haben. Es war festzustellen, dass die Betriebe sich im Versuchszeitraum verbesserten und sie die unabhängige Analyse und Empfehlungen durchaus schätzen. Deutlich wurde aber auch, dass im unteren Drittel der Betriebe das Bewusstsein für die Eutergesundheitsarbeit noch verbesserungswürdig war.
Dr. Helmut Steinkamp, Leiter des Instituts für Lebensmittelqualität der LUFA Nord-West, stellte zwei Projekte vor. Die LUFA hatte ein Hemmstoff-Testsystem geprüft, das in nur einem Untersuchungsgang ein sehr breites Wirkstoffspektrum erfasst. Bedeutung bekommen diese Testsysteme vor dem Hintergrund, dass mit der anstehenden Änderung der Milch-Güteverordnung die Hemmstoffuntersuchung auf wesentlich mehr Wirkstoffe als bisher ausgeweitet wird. Die Versuchsreihe soll fortgesetzt werden. Außerdem berichtete Dr. Steinkamp über die neu eingerichtete, mit Umlagemitteln bezuschusste Maßnahme zur Einleitung von „Anlassbezogenen Proben“. Die Proben werden bei Auffälligkeiten im Milch-Monitoring, bei Verfahrensänderungen oder in Risikofällen genutzt. Sie sind vor allem eine wertvolle Unterstützung bei der Weiterverfolgung und Ursachenfindung der beim Milch-Monitoring festgestellten Auffälligkeiten.

Den aktuellen Stand der Beratungen zur Änderung des QM-Milch-Standards und des Projektes „Q-Check“ zur Erarbeitung von Tierwohlindikatoren im Milchviehbereich, stellte Frank Feuerriegel vor. Die Überarbeitung des QM-Milch Standards soll bis Anfang 2019 abgeschlossen sein, um ausreichend Zeit für das Abstimmungsverfahren mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zu haben, ehe der neue Standard dann ab Januar 2020 zum Einsatz kommt. Konsens ist, dass die zu erreichende Mindestpunktzahl heraufgesetzt wird. Eine Verbesserung verspricht man sich durch die Einrichtung von drei sogenannten Fokusgruppen. Hierzu werden bestimmte Kriterien in den Bereichen Tierschutz, Milchhygiene und Betriebliches Umfeld zusammengefasst und mit einer Mindestpunktzahl versehen. Falls die Mindestpunktzahl in einem der Bereiche nicht erzielt wird, kommt es zu einer engeren Auditfolge (anderthalb Jahre statt dreijährigem Turnus).

Zum Projekt „Q-Check“ unter Federführung des Thünen-Institutes und des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen (DLQ) hat es beim Landvolkverband schon mehrere Beratungen gegeben, um sich mit einem abgestimmten Beitrag in die Diskussion einzubringen. Ziel ist es, nur praxistaugliche und messbare Indikatoren auszuwählen.

Frau Dr. Susanne Eisenberg von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) stellte eine Zwischenauswertung der bisher in 2018 im Zuge der „niedersächsischen ParatuberkuloseVO“ durchgeführten Untersuchungen vor. Auf Betriebsebene bestätigte sich das auch schon in der freiwilligen Phase vor November 2017 (Inkrafttreten der Verordnung) festgestellte Ergebnis von 14 % der Betriebe mit einer ParaTB-Prävalenz von über 5%. Der Qualitätsausschuss sprach sich für die Unterstützung eines Projektes zur Validierung des Sammelmilch-Elisa aus.

Abschließend ging Frau Dr. Christa Jeske von der Task Force Veterinärwesen des LAVES, auf einige Aspekte im Zusammenhang mit dem möglichen Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland für die Milcherfassung ein. Eigentlich sind Milchsammelwagen (MSW) nicht von ASP-Restriktionen betroffen. Es ist aber davon auszugehen, dass beim Auftreten in Hausschweinebeständen, Auflagen für die Milcherfassung auf Gemischtbetriebe, die sowohl Schweine als auch Milchvieh halten, gemacht werden. Die MSW-Fahrer müssen die Räder, Radkästen und die Fahrzeugunterseite vor dem Verlassen der Betriebe reinigen und desinfizieren, wodurch es zu deutlichen Verzögerungen kommen würde.
LVN/Fritsch

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