Die Meldepflicht vergangener Steuerbegünstigungen für Agrardiesel fällt ab sofort weg. Eine Ausnahme gibt es jedoch.
Um die Steuern für Agrardiesel teilweise rückerstattet zu bekommen, mussten Landwirte neben dem Formular 1140 oder 1142 (vereinfachter Antrag) die in Anspruch genommenen Steuerentlastungen des vorangegangenen Kalenderjahres seit 1. Januar 2019 elektronisch übermitteln (Formular 1462). Ein aufwendiges und überflüssiges Verfahren, da die Mehrheit der Betriebe sich lediglich online befreien ließ. Laut Paragraph 6 der „Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung“ (EnSTransVO) ist dies ab sofort nur noch für Betriebe erforderlich, die 200.000 Euro oder mehr Steuerbegünstigungen im vergangenen Kalenderjahr erhalten haben. Das bestätigte ein Sprecher des Zollamtes gegenüber agrarheute.
agrarheute
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