Bundesverfassungsgericht entscheidet über die zentrale Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Das Gericht hat sich der Auffassung der Bundesregierung leider nicht angeschlossen. Die Bundesregierung bedauert, dass damit die gesetzliche Finanzierungsgrundlage der zentralen Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft entfallen ist.
Der Respekt vor dieser grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbietet es allerdings, bereits jetzt konkrete gesetzgeberische Konsequenzen anzukündigen. Die umfangreichen Ausführungen des Gerichts sind zunächst im Detail auszuwerten.
Im Rahmen dieser Prüfung ist auch der Frage nachzugehen, ob und welche Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verbleiben, auch zukünftig absatzfördernde Maßnahmen zugunsten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland zu unterstützen.
BMELV
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